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Tag. 1) Häufig im gewöhnl. Sinn = Zeit der Tageshelle, wie = ein Zeitraum von 24 Stunden, beide Bedeutungen in 1 Mo. 1, 14. Unter den Schöpfungstagen in 1 Mo. 1 statt gewöhnl. Erdentage ungemessene Weltperioden zu verstehen nach modern naturwissenschaftlicher Vorstellung hat man kein Recht, zumal da das immer wiederkehrende: „da ward aus Abend und Morgen der erste usf. Tag“ zeigt, daß aus T. und Nacht bestehende Zeiträume gemeint sind. Übrigens zeigt jene Formel: „nnd es ward Abend“ (indem nämlich der Tag verstrich) „und ward Morgen“, daß hier die T. von Morgen zu Morgen gerechnet sind. Das Gewöhnliche aber bei den Juden wie bei andern alten Völkern war die Berechnung des T. von Abend zu Abend, da man den Mondlauf für die Zeiteinteilung maßgebend sein ließ. Daher begann der Sabbat am Freitag Abend und wurde nach 3 Mo. 23, 32 der Versöhnungstag „von Abend an bis wieder zu Abend“ gehalten. Daraus erklärt sich in Joh. 4, 47–54, daß die Knechte des Königischen ihrem Herrn sagen: „gestern verließ ihn das Fieber“, während er doch noch an demselben T., da er die Heilung des Sohnes erlangt hatte, mit den Knechten zusammentraf. Aber da die Heilung in der 7. Stunde nachmittags 1 Uhr) erfolgt war und der Weg nach Kapernaum 3 Meilen betrug, wird jenes Zusammentreffen erst nach Sonnenuntergang, somit für jüdische Anschauung erst am solgenden T. stattgefunden haben. Die ältere Zeit kannte nur Bezeichnungen der Tageszeiten wie morgens, mittags, abends, wofür auch umschreibende Ausdrücke vorkommen wie 1 Mo. 3, 8: „da der Tag kühl geworden war“ = gegen Abend, hat aber noch keine Einteilung des T. in Stunden. Die erste Spur einer solchen findet sich in der 2 Kö. 20, 9–11 u. Jes. 38, 8 erwähnten Sonnenuhr des Ahas, vielleicht einer babylon. Erfindung. Durch babylon. Einfluß scheint im Exil die Einteilung des T. in 12 Stunden den Juden geläufig geworden zu sein. Vgl. Daniel 4, 16; 5, 5. Zur Zeit Jesu ist jene Einteilung vollständig eingebürgert, Mt. 20, 1 ff; Joh. 1, 39; 4, 52; 11, 9; 19, 14; Ap. 2, 15. Da aber immer die Zeit von Sonnenaufgang bis -untergang 12 in Stunden geteilt wurde, so waren die Stunden je nach der Jahreszeit entsprechend der Länge des T. von längerer oder kürzerer Dauer. Namen für die Wochentage hatten die Juden nicht, doch kommt für den Freitag die Bezeichnung Vorsabbat vor, Mk. 15, 42, auch halten einige das eben dort und Mt. 27, 62; Lu. 23, 54; Joh. 19, 14. 31. 42 vorkommende Wort „Rüsttag“ (vgl. den Art.) für eine zum Eigennamen gewordene Benennung des Freitags. — 2) Während Ausdrücke wie „gute T.e“, Hi. 21, 13; Spr. 15, 15, „fröhlicher T.“, Sir. 14, 14, „böse T.e“, Ps. 49, 6, „T. des Verderbens, des Grimms“, Hi. 21, 30, „der Rache“, Jes. 34, 8, „des Unfalls“, Jer. 46, 21, desgleichen der Ausdruck „meine T.e“ = „meine Lebenszeit“, Hi. 7, 6; 17, 1. 11; Ps. 102, 4. 12. 25, und ähnliche Wendungen von selbst verständlich sind, bedürfen einige andere, sowie einige Stellen, in denen das Wort T. einen besonderen T. bezeichnet, der Erklärung. In Hi. 3, 1 ist Hiobs T. sein Geburtstag, dagegen ist 1, 4 wohl der T. gemeint, an welchem die Reihe an den betreffenden Sohn Hiobs kam; 18, 20 ist der Tag des Frevlers der, an dem ihn das verdiente Unglück ereilt, ebenso Ps. 37, 13. Ähnlich heißt Ps. 137, 7 der T., an dem Jerusalem von seinem Geichick ereilt worden ist, „der Tag Jerusalems“, Jer. 17, 16 (Luther unrichtig „Menschentag“) heißt „der böse“ oder „unheilvolle T.“, der, welcher über Jerusalem kommen muß, den Jeremia vorhergekündigt, aber nicht herbeigewünscht hat. In Hos. 2, 2 wird „Tag Jesreels“ am einfachsten verstanden von dem T., da Israel ein Jesreel, d. h. ein Volk, das „Gott sät“ oder pflanzt, wird, vgl. V. 24 f. Nachdem sich die unheilvolle Bedeutung, welcher der Name Jesreel nach 1, 4 gewinnen soll, erfüllt hat, soll auch die verheißungsvolle Bedeutung des Wortes „Gott sät“ durch die Wiederherstellung Israels wahr werden. Mi. 7, 4 ist unter dem „T. deiner Prediger“ der T. gemeint, den Judas Prediger, die Propheten, vorherverkündigt haben. — Joh. 8, 56 hat man wahrscheinlich unter dem T. Jesu weder den, an welchem der Sohn Gottes als Engel des Herrn dem Abraham erschienen sei 1 Mo. 18 (Hengstenberg), noch den jüngsten T. (Bengel), sondern den der Erscheinung Christi im Fleisch zu verstehen. 1 Kor. 4, 3 ist „ein menschlicher T.“ im Gegensatz zu dem Gerichtstag Christi ein T., an dem Menschen zu Gericht sitzen. Eph. 6, 13 ist der „böse T.“ ein T. heftiger und gesährlicher Veriuchung. In Off. 1, 10 ist der „T. des Herrn“, wahrscheinlich der Sonntag, der als Auferstehungstag des Herrn schon frühe ausgezeichnet wurde, wofür sich freilich sonst im N. T. nur noch zwei und zwar unsichere Spuren finden, in dem Zusammenkommen der Gemeinde von Troas zur Abendmahlsseier „am ersten T. der Woche“ (Luther unrichtig „an einem Sabbat“), Ap. 20, 7, u. in dem Rat des Paulus an die Korinther „an jeglichem ersten Wochentage“ (Luther: „auf einen jeglichen Sabbater“) eine Liebesgabe zurückzulegen, 1 Kor. 16, 2. Eine solche Auszeichnung des Sonntags zu gottesdienstlichen Zwecken war zulässig, auch wenn das „Halten von Tagen“, nach Gal. 4, 10, vgl. Rö. 15, 5 f.; Kol. 2, 16, unevangelisch ist. Denn der Widerspruch des Apostels richtet sich nicht gegen Aussonderung gewisser T.e zu gottesdienstlichen Zwecken, sondern gegen die gesetzliche Befangenheit, welche auch die Christen noch an die israelitische Sabbat- und Festordnung gebunden glaubte. Das alttest. Sabbatgebot einfach auf den christl. Sonntag zu übertragen, ist demnach unevangelisch, was Luther in seiner Auslegung des 3. Gebotes im großen Katechismus unbefangen anerkennt (vgl. Art. Sabbat). — 3) Tag im endgeschichtlichen Sinn, der T. des Herrn und verwandte Bezeichnungen. Die Wortverbindung „T. des Herrn“ führt auf einen dem Herrn in besonderem Sinn zugehörigen T., von ihm sich zugeeignet, um sich durch eine Gottestat geltend zu machen. So heißt Jer. 46, 10 der T., an dem Gott über Ägypten das verdiente Gericht bringt, „der T. des Herrn Zebaoth, ein T. der Rache“. Gewöhnlich verwendet die prophet. Sprache den ihr eigentümlichen Ausdruck zur Bezeichnung eines T., an dem sich der Herr in sonderlicher Weise durch Gericht offenbaren wird. Der Ausdruck hat ähnlich wie der „Knecht des Herrn“ in Jes. 40–66 noch eine gewisse Unbestimmtheit und Weite, ist aber doch im A. T. im Begriff, Bezeichnung eines ganz bestimmten, von den Propheten vorausgeschauten T.es zu werden. Er wird im A. T. schon (z. B. Am. 5, 18–20) fast wie ein Eigenname gebraucht, wozu er im N. T. geworden ist. Den Weissagungen von diesem T. liegt die Erkenntnis zu Grund, daß die Sünde der gottlosen Welt, der jüdischen wie der heidnischen, notwendig ein Gericht Gottes fordert, durch das sich der lebendige Gott gegenüber der ihm widerstrebenden Welt in seiner Heiligkeit und Gerechtigkeit offenbart. Nicht, daß ein Volk oder die Völker ein schweres Gericht erleiden, ist der Hauptgedanke in diesen Weissagungen, sondern das, daß sich in diesen Gerichtstaten eine überwältigende, die Menschen zur Anerkennung des lebendigen Gottes nötigende Gottesoffenbarung vollzieht. Es ist ein Sieg Gottes über die Welt, des Reiches Gottes über die Weltreiche, der verkündigt wird. Mag daher auch das Ereignis, das der T. des Herrn bringt, innerhalb dieses Weltlaufes erfolgen und noch nicht den ganzen gegenwärtigen Weltlauf abschließen, so ist es doch der Gedanke des Weltgerichtes, der sich mit der Anschauung von dem T. des Herrn verbindet. Diese Weissagung läßt so Ereignisse, die zunächst nur die geschichtliche Entwicklung, innerhalb der der Prophet steht, abschließen, als vorbildlich für den letzten großen Abschluß der ganzen Weltgeschichte, des ganzen Weltlaufs, sie läßt Weltgerichte in kleinerem Maßstab und von beschränkterem Umfang als Vorbilder und Vorstufen des letzten großen Weltgerichtes erscheinen. Je nachdem nun der Blick des Propheten in nähere oder fernere Zukunft reicht und je nachdem ihm weniger oder mehr Zukünftiges enthüllt ist, zeigt seine Anschauung von dem Tage des Herrn einen beschränkteren oder oder reicheren Inhalt. Die einfachste und vielleicht früheste Weissagung vom T. des Herrn hat Obadja, 5. 15: er ist nahe über alle Heiden; darum ist den Edomitern das verdiente Gericht gewiß. Reicher ist die Weissagung Joels von dem T. des Herrn; sie bildet einen, wenn nicht den Hauptgedanken seines Buches. Wenn Joel für einen der ältesten Propheten gehalten werden darf, so schließt sich die Weissagung des Amos, Jesaja, Hesekiel, wohl auch des Zephanja ausdrücklich an die Joels an, vgl. Am. 1, 2 und 5, 18. 20 mit Joel 4, 16 und 2, 1 f. 10; ferner Jes. 13, 6. 10; Hes. 30, 2 f.; Ze. 1, 14 mit Joel 1, 15; 2, 2. 10. Bei Joel ist eine furchtbare Heuschreckenplage und Dürre, die Juda betroffen hat, Vorbild und Vorbote für den hereinbrechenden T. des Herrn (1, 15; 2, 1). Zwar wird derselbe mit seinen Schrecken durch Gottes Gnaden von dem bußfertigen Volk noch abgewendet (2, 18 im Zusanmenhang mit V. 12 ff., vgl. Art. Joel), aber kommen wird er deswegen doch (Kap. 3. 4), und zwar vorbereitet durch wunderbare Geisteswirkungen unter dem Volk Gottes und furchtbare Naturereignisse als ein „großer und schrecklicher T.“, der dem Volke Gottes ein Sichtungs-, den Weltvölkern aber ein Vergeltungsgericht bringt. Wie eine an Joel anknüpfende weitere Ausführung des von ihm den Heiden verkündigten Gerichts nimmt sich die Gerichtsweissagung des Amos über die Nachbarvölker Israels Kap. 1 u. 2 aus; aber gemäss dem ihm gewordenen Beruf (vgl. 7, 15) muß er seine Weissagung auslaufen lassen in eine Gerichtsdrohung wider Juda und Israel. Auch die großartige Verkündigung des T. des Herrn Zebaoth, der über alles Hohe und Erhabene auf Erden geht und die ganze Erde der herrlichen Majestät Gottes unterwirft, bei Jesaja 2, 12 ff., gilt (vgl. V. 6–11) vornehmlich auch dem Volke Gottes. Hingegen ist es in Jes. 13 die babylon. Weltmacht, welche von dem Gericht getroffen wird. Aber indem die Weissagung dieses Ereignis als Kommen des T. des Herrn schildert, nicht einfach als ein diese Stadt treffendes Gericht stellt sie es in den größeren Zusammenhang eines Weltgerichts, bei dem selbst die Gestirne in Mitleidenschaft gezogen werden, vgl. besonders V. 9–13. An Babel erweist sich Gott als den Herrn und Richter der Welt, der seine Anerkennung durch Vernichtung der gottfeindlichen zunächst in Babel sich darstellenden Weltmacht erzwingt. Eine ähnliche Weissagung ist die bei Hes. 30, 2 ff., wo das durch Nebukadnezar an Ägypten zu vollziehende Gericht gleichfalls unter den höheren Gesichtspunkt eines die Heidenwelt treffenden Gerichtes gestellt ist. Beide Seiten der Offenbarung Gottes an seinem Tage, das Gericht über Juda und das über die dem Volke Gottes feindselige Heidenwelt, erscheinen als zwei auch der Zeit nach getrennte Akte bei Zephanjaer verkündigt Kap. 1 einen T. des Herrn über Jerusalem und Kap. 2 einen solchen über die Völker. Eine der bedeutendsten Weissagungen vom T. des Herrn ist endlich die, mit welcher das Buch des Maleachi schließt, Mal. 3. Auch sie läßt einen Zusammenhang mit der Weissagung Joels erkennen in V. 23, vgl. Joel 3, 4. Der Herr selber erscheint als Engel des Bundes (vgl. Art. Messias 6) zu einem Läuterungs- und Vergeltungsgericht an seinem Volk, V. 1–6. 19, aber für die, welche den Herrn fürchten, bezeichnet dieser T. den Anbruch des Heils; vorbereitet wird er durch die Wirksamkeit eines zweiten Elia, V. 23 f. — Aus der Heilsbedeutung des T. des Herrn für das Volk Gottes erklärt es sich, daß die Israeliten in Zeiten der Not ihn herbeiwünschten; aber da er als T. der Offenbarung des heiligen und und gerechten Gottes nur den echten Gliedern des Volkes Gottes Heil bringen kann, die Sünder aber auch im Volke Gottes richten muß, so müßen die Propheten die eitlen Hoffnungen der Gottlosen auf diesen T. zerstören und den furchtbaren Ernst desselben hervorkehren, vgl. Am. 5, 18–20 und Mal. 3, 1 ff., im Zusammenhang mit 2, 17 (s. Art. Maleachi). Manche Stücke der alttest. Weissagung vom T. des Herrn hatten sich schon erfüllt, als Jesus in die Welt eintrat; dieser T. war über Israel und Juda in der Zerstörung dieser Reiche gekommen; er hatte viele heidnische Völker, besonders die Weltmacht Babel getroffen; aber was den endgeschichtlichen Inhalt dieser Weissagung ausmacht, nämlich eine endgültige Überwindung der gottfeindlichen Weltmacht, ein bleibender Sieg des göttlichen Reiches über die Welt, harrte noch seiner Erfüllung. Darum nimmt das N. T. diese Weissagung wieder auf. Wir finden ihre Grundgedanken wieder in den Außprüchen Jesu und der Apostel, aber so umgebildet und bereichert wie es die neutest. Offenbarung mit sich brachte. Entsprechend der neutest. Erkenntnis, daß sich fortan alle Offenbarung Gottes durch seinen Sohn vermittelt und auch die Weissagung des Alten Bundes in ihm sich erfüllen muß, ist nun im R. T. der Herr, der sich am T. des Herrn offenbart, Christus. Zwar widerstreitet es der neutest. Erkenntnis nicht, jenen T. auch als Tag Gottes zu betrachten; er ist sowohl der T. Gottes als der T. Christi, wie z. B. aus Ap. 17, 31 erhellt: Gott hat den T. bestimmt, Gott richtet an demselben, aber durch Christum. Aber doch ist es Ausnahme, wenn er in 2 Pe. 3, 12 im griech. Text „T. Gottes“ heißt und wenn einige Stellen wie 2 Pe. 3, 10 u. Ap. 2, 20 es zweifelhaft lassen, ob ste unter dem Herrn den Vater oder den Sohn verstanden wissen wollen. Gewöhnlich ist die Beziehung des Ausdrucks auf Christus deutlich, sei es durch den Zusammenhang wie 1 Th. 5, 2 (vgl. 4, 15–17), sei es durch genauere Bezeichnungen wie „T. unseres Herrn Jesu“ oder „Jesu Christi“, auch bloß „Christi“, 1 Kor. 1, 8; 5, 5; 2 Kor. 1, 14; Phi. 1, 6; 2 Th. 2, 2. Jesus selbst nennt ihn „T. des Menschensohns“, Lu. 17, 24. 26; hierher gehört auch der Ausdruck V. 22: „einer der T.e des Menschensohnes“, welches man richtiger auf die Zeit seiner Wiederkunft als auf die T. seines Wandels auf Erden beziehen wird. Öfters heißt er nur „jener T“, Mt. 7, 22; Lu. 10, 12; 2 Tim. 1, 12. 18; 4, 8, oder auch nachdrucksvoll bloß der Tag, 1 Th. 5, 4; 1 Kor. 3, 13 und Hbr. 10, 25. Er heißt „der jüngste“, d. h. der letzte „Tag“, Joh. 6, 39 f. 44. 54; 11, 24; 12, 48, der große T., Judä 6, der „T. des Gerichts“, Mt. 11, 22. 24; 12, 36 (Luther: „jüngstes Gericht“), 2 Pe. 2, 9; 3, 7; 1 Joh. 4, 17; „T. des Zorns und der Offenbarung des gerechten Gerichtes Gottes“, Rö. 2, 5, vgl. 16, aber auch ein „T. der Erlösung“, Eph. 4, 30, vgl. Lu. 21, 28. — Der T. des Herrn ist im N. T. kurz gesagt der T. der Wiederkunft Christi. Folgendes sind die Grundzüge der neutest. Schilderung dieses T. 1) Jesus Christus erscheint wieder als Menschensohn vom Himmel herab, mit den Engelscharen, in der Herrlichkeit seines Vaters, Mt. 25, 31, vgl. 16, 27; 2 Th. 1, 7. 2) Schreckliche Naturerscheinungen, wie sie schon Joel 3, 4 und Jes. 13, 10. 13 verkündigt sind, kündigen an und begleiten das Kommen des Herrn, Mt. 24, 29 f.; Lu. 21, 25; 2 Pe. 3, 10. 12. Unter solchen Erschütterungen des ganzen Welfbestandes erfolgt eine Welterneuerung oder Weltwiedergeburt, Mt. 19, 28. 3) Obwohl durch mancherlei Vorzeichen angekündigt, tritt der Tag doch zuletzt unerwartet und plötzlich ein, die Menschen überraschend, Mt. 24, 27–51; 25, 13; 1 Th. 5, 2 f. 4) Alle Toten werden auferweckt, Joh. 5, 28 f., doch geht nach 1 Th. 4, 16 und 1 Kor. 15, 23 die Auferweckung der im Glauben an Christum Gestorbenen derjenigen der andern voran. Die noch lebenden Christen werden verwandelt, 1 Kor. 15, 51 f. 5) Der Herr hält nun Gericht sowohl über die Christen, Mt. 7, 21–23; 24, 42–51; 25, 14–30; Lu. 12, 35 bis 48; Rö. 14, 12; 1 Kor. 4, 4 f., vgl. 3, 12–15; 2 Kor. 5, 10, vgl. 1 Pe. 1, 17, als über den gesamten Weltkreis, Mt. 25, 31 ff.; Joh. 5, 28 f.; Ap. 17, 31; Rö. 2, 5–16. Dieses Gericht bringt eine endgültige Entscheidung über das ewige Los der Menschen, vgl. z. B. Mt. 7, 23; 25, 46. — Je nachdem der Mensch zu Christo steht, ist ihm dieser T. entweder der ersehnte T. der Erlösung von allem Übel, Lu. 21, 28, vgl. 1 Pe. 1, 5–9, der T. des Heils, Rö. 13, 11, oder ein T. des Schreckens, Mt. 24, 30; 2 Th. 1, 7–10. Wie in der alttest. Weissagung bes. Jes. 13 das Weltgericht in Verbindung mit einem innerhalb dieses Zeitlaufs sich vollziehenden Gericht gebracht ist, so finden wir eine solche Verknüpsung auch in der Rede Jesu, Mt. 24; Mk. 13; Lu. 21; hier ist es vielfach schwer zu scheiden zwischen dem, was auf das Gericht über Jerusalem, und dem, was auf die Wiederkunft Christi zum jüngsten Gericht geht. Auf der andern Seite ist hier deutlich, daß sich die verkündigten Ereignisse nicht in einen T. oder überhaupt in eine kurze Zeit zusammendrängen werden, sondern daß es eine längere geschichtliche Entwicklung ist, welche mit der Wiedererscheinung des Menschensohnes ihren Absehluss findet, vgl. z. B. in Mt. 24, 6. 8 f. 14. 22. 29. 30. Aber auch dieses abschließende Ereignis selber, der T. des Herrn im eigentlichen Sinn, erscheint wieder als in verschiedenen Akten verlaufend, vgl. unter 4); besonders deutlich wird dies aus 1 Kor. 15, 20–28. Wenn in Stellen wie Ap. 2, 17; Jak. 5, 3; Hbr. 1, 2 (wörtlich: „in der letzten Zeit dieser T.“) unter den „letzten Tagen“ die Zeit Jesu und der Apostel verstanden ist, so erklärt sich dies daraus, daß mit dem Kommen Christi die Ereignisse begonnen haben, auf welche die ganze bisherige Weltentwicklung hingezielt hatte, und welche nach den alttest. Weissagungen „am Ende der Tage“ eintreten sollten, also den Inhalt der Endzeit ausmachen, Ist es doch ein großes Gotteswerk, das mit der Erscheinung Christi beginnt und sich mit seiner Wiederkunft vollendet. Immerhin hätten sich aber die Apostel schwerlich so ausgedrückt, wenn sie nicht die Wiederkunft Christi als viel näher bevorstehend gedacht hätten. — 4) Tag im bildlichen oder geistlichen Sinn. Wie Christus sich selbst als das Licht, gleichsam als die Sonne der Welt bezeichnet, Joh. 8, 12; 9, 5, so kann die Zeit seiner Erscheinung und seines Einflußes auf die Welt als die Zeit des Tageslichtes betrachtet werden, 1 Joh. 2, 8. Demgemäss nennt Paulus Rö. 13, 12 die neutest. Heilszeit den T. im Gegensatz zur vorchristl. Zeit als der Nacht. Die Christen, die durch das neutest. Licht geworden sind, was sie sind, heißen daher Kinder des Tages, 1 Th. 5, 5. 8, sie müßen daher die Werke der Finsternis, die das Tageslicht scheuen, abtun. Sofern aber die Vollendung des Heils noch in der Zukunft liegt, kann auch die Wiederkunft Christi als der Tagesanbruch bezeichnet werden, so 2 Pe. 1, 19.
Th. Öhler.
Carsus.
Cyrus.
About Calwer Bibellexikon: Biblisches Handwörterbuch illustriertDas Calwer Bibellexikon ist einer der bekanntesten Namen unter den deutschsprachigen Bibellexika. Laut Vorwort ist es als ein Handbuch für den nachdenkenden Bibelleser, Geistlichen oder Religionslehrer gedacht. Das Nachschlagewerk soll es dem Leser ermöglichen, ein „eben gelesenes Bibelwort als ein Glied in das ganze Gebäude seiner biblischen Anschauungs- und Gedankenwelt“ einzufügen. Der Herausgeber Paul Zeller merkt zudem an, das Werk sei „in dem einen Geist demütiger Ehrfurcht vor dem Worte Gottes und herzlicher Liebe zu der heiligen Schrift“ entstanden (Vorwort 2. Aufl.). Das Calwer Bibellexikon erschien zum ersten Mal im Jahr 1884, die zweite Auflage 1893, beide erfreuten sich großer Nachfrage. Die hier verfügbare dritte Auflage (1912) ist das Ergebnis einer umfassenderen Umarbeitung und teils auch Verkürzung. Der Herausgeber und die Mitwirkenden stammten zumeist aus der Württembergischen Landeskirche und der Schweiz. Bekannt war es auch unter dem alternativen Titel „Biblisches Handwörterbuch, illustriert“. |
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