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Sabbat, Sabbattag bedeutet hebr. Ruhetag, da man von der Arbeit feiert. Speziell heißt so der 7. Tag der Woche, da nach dem Gesetze Moses dieser Tag durch Ruhe von aller Arbeit dem Herrn geheiligt werden sollte, 2 Mo. 20, 8–11; 5 Mo. 5, 12–15; vgl. 3 Mo. 23, 3; 2 Mo. 31, 13–17; 35, 2 f., und die Erzählungen 2 Mo. 16 und 4 Mo. 15. — Nachdem schon 1 Mo. 2, 2 f. das Sabbatgebot vorbereitet worden, tritt es doch als ausdrückliches Gesetz in vormosaischer Zeit nicht auf, und in dieser wird es zunächst nur dem Volke Gottes gegeben. Doch hatten auch andere Völker die siebentägige Woche. Und bei den Babyloniern, mit deren urgeschichtl. Überlieferungen sich auch sonst die alttestamentlichen am nächsten berühren, findet sich die Vorschrift, daß König u. Priester je am 7. Tag vom Neumond an gerechnet, d. h. am 7., 14., 21., 28. Tag des Monats, ihre sonstigen Amtsverrichtungen unterlassen und sich große Eingezogenheit auflegen sollten, da es für jene Funktionen böse Tage seien. Ob diese Tage „Sabbate“ hießen, ist noch sehr fraglich; das Wort kommt vor und wird von den Babyloniern erklärt als „Tag der Beruhigung des Herzens“ = der Beschwichtigung der Götter, also Sühn- oder Bußtag, was zu jenen Vorschriften gut passen würde. Auch dann aber wäre nicht bloß die Zählungsweise der Hebräer eine andere, da sie unbekümmert um den Mond durch die Jahre fortgeht, sondern es fehlt auch den Babyloniern ein allgemeiner Ruhetag von sozialer Bedeutung, indem an jenen „bösen“ Tagen das Geschäftsleben des Volkes nicht stillestand. So scheint die mosaische Einrichtung sich an eine auch sonst aus der Natur abgelesene Ordnung angelehnt, aber dieselbe bestimmter gestaltet u. namentlich mit einem höhern ethisch-religiösen Inhalt erfüllt zu haben. Erst seit Mose erscheint die Sabbatordnung als verbindliches Gesetz, als göttliches Grundgebot (daher unter den 10 Worten), als Zeichen des Bundes zwischen Gott und Israel (2 Mo. 31, 13. 17). Besonders beachtenswert sind die zwei verschiedenen Motivierungen dieser Ruhe im Dekalog, die sich nicht ausschließen, sondern ergänzen. Das eine Mal (2 Mo. 20, 11; 31, 17) wird auf das göttliche Vorbild des Schöpfers hingewiesen. Wie auf das in abgemessenen Zeiträumen erfolgte Schaffen der Welt eine vollendende, segensreiche Ruhe folgte, so soll der nach Gottes Bild geschaffene Mensch auch nicht endlos sich mühen, sondern nach bestimmt abgemessener Arbeit von 6 Tagen am 7. seines Werkes sich freuen und ruhen. In dieser Siebenzahl liegt also eine gottgestiftete Naturordnung, welche nicht ungestraft übertreten wird. Das andere Mal (5 Mo. 5, 14. 15) steht die Rücksicht auf den Mitmenschen im Vordergrund: Israel soll seinen Knechten Ruhe gönnen, da es aus Erfahrung weiß, was Knechtschaft ist, und die Freiheit, die es seinem Gotte dankt, auch den andern gönnen soll. Hier kommt zur naturgesetzlichen die heilsgeschichtliche Begründung. Wie der Herr als Schöpfer darauf zielt, den Menschen zum Herrn der Erde zu machen, so will er als Erlöser seinem Volk Freiheit und selige Ruhe gewähren. — Die Enthaltung von jeder Arbeit, welche sich auf Einheimische und Fremde, Familienglieder wie Sklaven, ja sogar auf die Tiere erstreckte, war ein immer wiederkehrendes, ins Leben tief eingreifendes Erinnerungszeichen, welches Israel an seine besondere Hoheit und Verpflichtung gemahnte: Nicht sich selbst gehörte es, sondern seinem Gott, der es frei gemacht und dem es mit dieser Enthaltung eine Art Entsagungsopfer brachte. Aber in dieser Entsagung lag eine hohe Ehre und unberechenbare Wohltat für die Menschen, die dadurch der Knechtschaft der Arbeit enthoben, an ihre gottverliehene Würde erinnert und mit neuer, gesegneter Kraft erfüllt wurden. Von der positiven Bedeutung des Sabbats, wonach er der für den Gottesdienst gegebene Tag war, redet das Gesetz weniger, da es überhaupt mehr negativ den Zaun wider menschliche Willkür aufrichtet. Doch führt schon die Verdoppelung des täglichen Opfers (4 Mo. 28, 9 f.) und die Erneuerung der Schaubrote (3 Mo. 24, 8) auf die gottesdienstl. Wichtigkeit dieses Tages. Vollends 3 Mo. 23, 3 schreibt vor, daß heil. Versammlung der Gemeinde da stattfinden soll, vgl. Hes. 46, 3. Diejenigen, welche nicht in der Nähe des oder eines Heiligtums wohnten, sammelten sich etwa um einen Propheten, 2 Kö. 4, 23. Wegen seiner hohen, geistigen Bedeutung und Wohltätigkeit für das innere Leben haben auch die Propheten, welche wider falsche, äußerliche Gesetzlichkeit kämpfen, das Sabbatinstitut (trotz Jes. 1, 13) nicht nur nicht verworfen, sondern dem Volke aufs nachdrücklichste ans Herz gelegt, Jer. 17, 19 ff.; Jes. 56, 2 ff.; 58, 13. — Untersagt ist am S. jegliche Hantierung, jedes Geschäft, voran die Feldarbeit selbst in der Pflüge- und Erntezeit (2 Mo. 34, 21), Holzlesen (4 Mo. 15, 32), Mannalesen (2 Mo. 16, 26), Backen (2 Mo. 16, 23), Feueranzünden (2 Mo. 35, 3), wobei nicht zu vergessen, daß dies eine mühevolle Arbeit war, das Verlassen des Wohnorts (2 Mo. 16, 29), welches wohl speziell vom Herumziehen zur Beschaffung von Nahrung u. dgl. gemeint ist; denn siehe 2 Kö. 4, 23. Zur Zeit Jesu dagegen wurde jede Entfernung vom Ort, die über 2000 Ellen (= 6 Stadien) betrug (diese Distanz nach der Größe des Lagers in der Wüste bemessen), als untersagt angesehen. Eine solche Wegstrecke, welche man am S. höchstens zurücklegen durfte, heißt Sabbatweg, Ap. 1, 12. Bei Am. 8, 5 erscheint das Handeltreiben als selbstverständlich am S. verboten; Jeremia (17, 19 ff.) untersagt das Tragen von Lasten durch die Tore zum Behuf des Kaufs und Verkaufs. Vgl. die Torsperre zur Unterdrückung des Marktverkehrs durch Nehemia, Ne. 13, 15. 19 u. 10, 32. Im Exil, wo so manche Gebote des mosaischen Gesetzes nicht mehr ausführbar waren, hat man die Bedeutung und den Segen des Sabbatgebots doppelt schätzen gelernt. In der Zeit nach Nehemia übertrieb man aber in ungeistlicher Weise die Strenge der S.feier. So hielt man z. B. zu Anfang der Makkabäerkämpfe, wo man freilich den S. als heil. Satzung gegen den heidnischen Verfolger zu behaupten hatte (1 Makk. 1, 45; 2 Makk. 6, 6), sogar die Verteidigung gegen feindlichen Angriff am S. für unerlaubt, bis man zu der Einsicht kam, daß wenigstens die Notwehr an diesem Tage gestattet sein müsse, 1 Makk. 2, 38. 41; 2 Makk. 6, 11. Im Talmud findet sich eine bis ins Kleinlichste zugespitzte Gesetzgeberei in betreff der S.ruhe, wie sie im allgemeinen schon zur Zeit Jesu bei den gesetzesstrengen Juden maßgebend war. Man verbot eine Unzahl von einzelnen Handlungen, z. B. auch nur in der Tasche eine Nadel, Feder oder Geld am S. herumzutragen; man schränkte sogar die Pflege des Viehes und der Kranken aufs notdürftigste ein und richtete überhaupt die ganze Aufmerksamkeit auf die lästige Erfüllung geringfügiger Vorschriften, als ob darin die gottgefällige Heiligung bestände. Die Pharisäer zeigen diesen ihren ängstlichen und oberflächlichen Sinn z. B. Mt. 12, 1 ff.; Joh. 5, 10 ff. Der Herr hat daher durch seine freie, vom göttlichen Grunde des Gesetzes ausgehende und seinem wahren Sinne entsprechende Handlungsweise ihnen sehr oft Anstoß gegeben. Nicht zufällig heilte er oft am S. (Mt. 12, 9 ff.; Mk. 1, 21 ff.; 3, 1 ff.; Lu. 4, 31 ff.; 13, 10 ff.; 14, 1 ff.; Joh. 5, 1 ff.; 7, 22 ff.). Er wollte die gottesfürchtigen Juden damit von der verkehrten Anschauung befreien, als ob die S.feier an sich eine verdienstliche Leistung und dabei die oft unnatürliche, ja lieblose Untätigkeit die Hauptsache sei, und sie zu wahrem Gottesdienst und gottgefälligem Liebesdienst anleiten. Er erinnerte daher (ganz im Einklang mit dem Dekalog) an des Menschen hohe Würde: der S. ist um des Menschen willen da, der ja nach Gottes Vorbild seines Tagewerkes froh werden soll. Insbesondere freilich des Menschen Sohn, der jener anerschaffenen göttlichen Würde des Menschen allein wirklich entspricht, ist Herr auch des S. Er gibt aber den Menschen ein Vorbild, wie sie diese Freiheit und Herrschaft gebrauchen sollen zum liebevollen Dienst an den Leidenden, indem er gerade am S. Heilung und Erlösung spendet, Mt. 12, 8; Mk. 2, 27f.; Lu. 6, 5; vgl. Mk. 3, 4. Das ist eine Gott wohlgefällige Heiligung dieses Tages. So hat Jesus jene beiden Motivierungen des Gesetzes nicht beeinträchtigt, sondern erst ganz und voll zur Geltung gebracht. Die Apostel wahren in Übereinstimmung mit dieser Stellung ihres Meisters die evangel. Freiheit in bezug auf das S.gebot als äußere Satzung (Gal. 4, 10 f.; Kol. 2, 16); aber die Idee des S. halten sie aufrecht (Hbr. 4, 9 ff.), ebenso den Gebrauch der Heiligung eines Wochentages zu gemeinschaftlichem Gottesdienst; nur trat in der ersten christl. Kirche jener Freiheit gemäß der erste Wochentag an die Stelle des siebenten. Vgl. Ap. 20, 7 („am ersten Tag der Woche“); 1 Kor. 16, 2; Off. 1, 10 heißt dieser erste Wochentag „Tag des Herrn“ im Anschluß an Christi Auferstehung, die „am ersten Tage der Woche“ stattfand. — Zur Zeit Jesu hatte übrigens die jüdische S.feier, obwohl sie manchen Spott u.mancherlei Anfechtung (z. B. im Militärdienst, bei Gerichtsverhandlungen u. dergl.) diesem Volke zuzog, ihm auch unter den Heiden viele Freunde gewonnen, welche dieser Einrichtung Bewunderung zollten, sie nachahmten, ja sogar den sabbatlichen Gottesdiensten in den Synagogen sich anschlossen. Dort hat z. B. Paulus manche gottesfürchtige Heiden gefunden, die er mit dem Evangelium bekannt machte, vgl. Ap. 13, 14. 42. 44; 18, 4.
v. Orelli.
About Calwer Bibellexikon: Biblisches Handwörterbuch illustriertDas Calwer Bibellexikon ist einer der bekanntesten Namen unter den deutschsprachigen Bibellexika. Laut Vorwort ist es als ein Handbuch für den nachdenkenden Bibelleser, Geistlichen oder Religionslehrer gedacht. Das Nachschlagewerk soll es dem Leser ermöglichen, ein „eben gelesenes Bibelwort als ein Glied in das ganze Gebäude seiner biblischen Anschauungs- und Gedankenwelt“ einzufügen. Der Herausgeber Paul Zeller merkt zudem an, das Werk sei „in dem einen Geist demütiger Ehrfurcht vor dem Worte Gottes und herzlicher Liebe zu der heiligen Schrift“ entstanden (Vorwort 2. Aufl.). Das Calwer Bibellexikon erschien zum ersten Mal im Jahr 1884, die zweite Auflage 1893, beide erfreuten sich großer Nachfrage. Die hier verfügbare dritte Auflage (1912) ist das Ergebnis einer umfassenderen Umarbeitung und teils auch Verkürzung. Der Herausgeber und die Mitwirkenden stammten zumeist aus der Württembergischen Landeskirche und der Schweiz. Bekannt war es auch unter dem alternativen Titel „Biblisches Handwörterbuch, illustriert“. |
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