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Esra (d. h. Hilfe). 1) Ein mit Serubabel zurückgekehrter Priester, Ne. 12, 1. 13. — 2) Ein von 1) und 3) wohl verschiedener Mann gleichen Namens 12, 33. — 3) Der bekannte, aus hohepriesterlichem Geschlecht stammende „Priester und Schristgelehrte“ (Esra 7, 11; Ne. 12, 26), der Ordner der nachexilischen Gemeinde. Über E. berichtet das jetzt nach ihm benannte Buch in K. 7–10 und das Buch Nehemia in K. 8–10 u. 12. Diese Bücher, die in der hebräischen Bibel nur eines bilden, sind, wie sie jetzt vorliegen, die Fortsetzung des Buchs der Chronik, benützen aber ältere Quellen, darunter eigenhändige Aufzeichnungen Esras, von dem 7, 27–9, 15 in der ersten, 7, 1 ff. und 10, 1 ff. in der dritten Person die Rede ist. In der griechischen Bibel ist als erstes Buch E., in der lateinischen als drittes Buch E. die Übersetzung einer anderen Bearbeitung erhalten, welche noch nicht den Umfang der heutigen, aber in K. 3. 4 einen Zusatz hatte, welcher erzählt, wie infolge eines Wettstreits der drei Leibpagen des Darius über das Stärkste in der Welt der König dem den Streit gewinnenden Pagen Serubabel („Groß ist die Wahrheit und sie siegt“) die Rückkehr und den Tempelbau gestattet (Deutsch am besten von H. Guthe in Kautzsch: Die Apokryphen des A. T.s, I., S. 1–23). Über die zeitliche Auseinanderfolge des im Buch E. Erzählten ist keine Sicherheit, da zwischen dem ersten Teil K. 1–6 (erste Rückkehr der Gefangenen im 1. Jahr des Cyrus bis zur Einweihung des Tempels im 6. Jahr des Darius Hystaspis (d. h. von 538–516) und dem zweiten Teil K. 7–10 (Ankunft E.s bis zur Ausscheidung der heidnischen Frauen) ein 57 jähr. Zeitraum mit Stillschweigen übergangen zu sein scheint. Eine neuere Berechnung verteilt die im Buch Esra erzählten Ereignisse auf die Jahre 426–403, die des Buches Nehemia auf 455–403 und nimmt zwischen Ne. 7, 4 u. 5 einen Zwischenraum von 26 Jahren an. Gewöhnlich setzt man den Höhepunkt seiner Wirksamkeit ins Jahr 444. Von dem Perserkönig Arthahsastha (s. d.), d. h. Artaxerxes Longimanus bekam er die Vollmacht, seine Landsleute nach Jerusalem zurück- und dort das Gesetz Gottes und des Königs durchzusühren. Außer einer Anzahl Priester schlossen sich über 1500 Männer und, auf eine zweite Aufforderung hin, 38 Leviten und 220 Nethinim (s. d.) an ihn an (7, 7; 8, 1–20). Im 7. Jahr des Arthahsastha (458), am 12. Tag des 1. Monats aufgebrochen, gelangten sie am 1. des 5. nach Jerusalem. Nach K. 9 begann E. seine Tätigkeit mit Ausscheidung der heidnischen Frauen; ob er auch schon den Wiedederaufbau der Mauern versuchte, ist unsicher. Aber erst als nach einem längeren Zeitraum, über den gar nichts überliefert ist, Nehemia dem priesterlichen Wirken den weltlichen Arm lieh, neben den schristgelehrten Priester der fromme Laie trat, wurde (wohl 444) eine öffentliche Verlesung des Gesetzes, dann das Laubhüttenfest mit neuer Pünktlichkeit, hierauf ein Bußtag gehalten, und das Volk durch einen von Fürsten, Priestern und Leviten unterzeichneten Vertrag zur Erfüllung des Gesetzes verpflichtet (Ne. 9. 10). Bei Einweihung der Mauern Jerusalems wird E. noch erwähnt (12, 26. 36); über sein Ende ist nichts bekannt. E.s Werk ist die völlige Unterwerfung des religiösen Lebens Israels unter das Gesetz. Fortan war es geschützt in diesen festen Formen, aber es erkaltete und erstarrte auch unter ihnen. Zugleich beginnt mit ihm das eigentliche Studium des Gesetzes und die Unterweisung des Volks in demselben. Vgl. Esra 7, 10. E. eröffnet die Tätigkeit der Schristgelehrten mit der Auslegung und Umzäunung des Gesetzes, daher er später als Gründer der großen Synagoge gilt. Esra 7, 14 weist auf das Gesetz Gottes in seiner Hand hin, d. h. wohl auf redaktionelle Tätigkeit an dem von ihm aus Babylonien mitgebrachten Gesetzbuch (Pentateuch). Für die Sammlung der bibl. Bücher mag er auch tätig gewesen sein, so daß später die jüdische Legende erzählte, er habe die verloren gegangenen Bücher aus dem Gedächtnis wieder schreiben lassen. Man hat ihn fälschlich mit Maleachi gleichgesetzt. — An dem Buch E. ist bemerkenswert, daß Urkunden, die in ihm mitgeteilt sind, und einzelne Abschnitte nicht hebräisch, sondern aramäisch sind (4, 8–6, 18; 7, 12–26). Ähnliche Urkunden aus wenig späterer Zeit sind neuerdings in Assuan (Oberägypten) im Original gefunden worden und erwähnen sogar einzelne der im Buch Esra-Nehemia genannten Persönlichkeiten (den Hohepriester Johanan und den Statthalter von Samarien, Sanballat). Den Namen Esra tragen noch andere Bücher, namentlich das sogenannte 4. Buch E., das Luther mit dem dritten (s. o.) hinstreichen ließ, d. h. nicht übersetzen wollte, weil so gar nichts drinnen sei, das man nicht viel besser in Äsop oder noch geringeren Büchern finde, ohne daß im 4. Buch dazu eitel Träume seien. (Eine Übersetzung des 4. Buches von H. Gunkel in Kautzsch (s. o.), II., 331–401 und von L. Violet in: Die griech.-christl. Schriftsteller der ersten drei Jahrhunderte, Berlin 1910.)
E. Nestle.
[Eine weitere Vermutung über das gegenseitige Verhältnis von Esra und Nehemia s. im Art. Gefanenschaft.]
About Calwer Bibellexikon: Biblisches Handwörterbuch illustriertDas Calwer Bibellexikon ist einer der bekanntesten Namen unter den deutschsprachigen Bibellexika. Laut Vorwort ist es als ein Handbuch für den nachdenkenden Bibelleser, Geistlichen oder Religionslehrer gedacht. Das Nachschlagewerk soll es dem Leser ermöglichen, ein „eben gelesenes Bibelwort als ein Glied in das ganze Gebäude seiner biblischen Anschauungs- und Gedankenwelt“ einzufügen. Der Herausgeber Paul Zeller merkt zudem an, das Werk sei „in dem einen Geist demütiger Ehrfurcht vor dem Worte Gottes und herzlicher Liebe zu der heiligen Schrift“ entstanden (Vorwort 2. Aufl.). Das Calwer Bibellexikon erschien zum ersten Mal im Jahr 1884, die zweite Auflage 1893, beide erfreuten sich großer Nachfrage. Die hier verfügbare dritte Auflage (1912) ist das Ergebnis einer umfassenderen Umarbeitung und teils auch Verkürzung. Der Herausgeber und die Mitwirkenden stammten zumeist aus der Württembergischen Landeskirche und der Schweiz. Bekannt war es auch unter dem alternativen Titel „Biblisches Handwörterbuch, illustriert“. |
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