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Arme. Die mosaische Gesetzgebung sucht der Verarmung möglichst vorzubeugen, indem sie dem Einzelnen seinen Grundbesitz sichert, andrerseits eine Reihe von Vorschriften zur Milderung der Armut erläßt. In ersterer Beziehung ist vor allem anzuführen die Einrichtung des Halljahrs (s. d.), in letzterer die Vorschriften über den Ertrag des Feldes im Sabbatjahr (s. d.), über das Schuld- und Pfandwesen, insbesondere das Verbot des Zinsnehmens (s. Wucher) und der Schulderlaß im Sabbatjahr (s. d.), ferner über den Armenzehnten (s. Zehnten), wobei freilich dahingestellt bleibt, wie weit diese Anordnungen jeweils wirklich den Eingang ins Volksleben gefunden haben. Zu erwähnen sind noch die Bestimmungen über die Nachlese (s. unter Ackerbau), über Opfermahlzeiten (s. d.), sowie die mannigfache Einschärfung der Pflicht der Gerechtigkeit und Wohltätigkeit gegen die Armen, z. B. 2 Mo. 22, 21 ff.; 5 Mo. 15, 4 u. 7 ff. Trotzdem aber erweitert sich mit dem zunehmenden Kulturfortschritt die Kluft zwischen reich und arm, so daß der Kampf gegen die Vergewaltigung der Armen durch die Reichen ein stehendes Thema prophetischer Predigt wird, vgl. Amos, 8, 4 ff.; Mich. 2, 2; Jes. 10, 2; Jer. 5, 28; Hes. 22, 29 u. a. In der späteren Zeit bedeutet es eine Vertiefung u. Verbitterung des sozialen Gegensatzes, daß ein nationaler und religiöser dazutritt: in der Makkabäerzeit nähert sich die reiche Priesterschaft den Griechen, und nachher die Sadduzäer den Römern, während das niedere Volk am väterlichen Gesetz hält. Daher sind schon in einer Reihe von Psalmstellen die Frommen zugleich die Gebrückten und Armen, die Reichen die Gottlosen, vgl. Ps. 22, 25; 72, 12 ff.; 73, 12; Jes. 53, 9. Als einziges Heilmittel gegen die zunehmende Verarmung übte diese spätere Zeit das Almosengeben (s. d.), einen kommunistischen Versuch stellt die Gemeinschaft der Essener (s. d.) dar. Naturgemäß stellten diese Zustände der auf ihrem Boden erwachsenen Christengemeinde besondere Aufgaben. Ihre Lösung brachte die christliche Bruderliebe; die Organisationen, welche sich diese schuf, sind die zeitweilige Gütergemeinschaft in Jerusalem (s. d.), das Amt der Diakonen (Ap. 6), die Kollekte des Paulus für Jerusalem.

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About Calwer Bibellexikon: Biblisches Handwörterbuch illustriert

Das Calwer Bibellexikon ist einer der bekanntesten Namen unter den deutschsprachigen Bibellexika. Laut Vorwort ist es als ein Handbuch für den nachdenkenden Bibelleser, Geistlichen oder Religionslehrer gedacht. Das Nachschlagewerk soll es dem Leser ermöglichen, ein „eben gelesenes Bibelwort als ein Glied in das ganze Gebäude seiner biblischen Anschauungs- und Gedankenwelt“ einzufügen. Der Herausgeber Paul Zeller merkt zudem an, das Werk sei „in dem einen Geist demütiger Ehrfurcht vor dem Worte Gottes und herzlicher Liebe zu der heiligen Schrift“ entstanden (Vorwort 2. Aufl.).

Das Calwer Bibellexikon erschien zum ersten Mal im Jahr 1884, die zweite Auflage 1893, beide erfreuten sich großer Nachfrage. Die hier verfügbare dritte Auflage (1912) ist das Ergebnis einer umfassenderen Umarbeitung und teils auch Verkürzung. Der Herausgeber und die Mitwirkenden stammten zumeist aus der Württembergischen Landeskirche und der Schweiz. Bekannt war es auch unter dem alternativen Titel „Biblisches Handwörterbuch, illustriert“.

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