Exodus 21,1–23
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Das Bundesbuch (Kapitel 21–23)
211„Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:
Hebräische Sklaven
2Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. 3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: ‚Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!‘, 6dann soll sein Herr ihn vor die Richter1 bringen und ihn dann an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er dauerhaft sein Sklave sein.
7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. 8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr das Recht einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.
Totschlag und Mord
12‚Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. 13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 14Doch wenn jemand vorsätzlich handelt und einen anderen heimtückisch umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.‘
Misshandlung der Eltern
15‚Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.‘
Menschenraub
16‚Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.‘
Verfluchung der Eltern
17‚Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.‘
Körperverletzung
18‚Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.
20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst.3
22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Frühgeburt hat, aber sonst kein ernstlicher Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben,
Footnotes
- 1Wörtlich: vor Gott, das heißt, an den Ort, wo im Namen Gottes Recht gesprochen wurde, siehe 5. Mose 19,17.
- 3schadet sich selbst. Wörtlich: es ist sein eigenes Geld. Wenn der Sklave stirbt, hat der Herr eine Arbeitskraft verloren.
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