The Future of Bible Study Is Here.

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Schriftgelehrte. Da die Gemeinde der nachexilischen Zeit sich mit großem Ernst auf das geschriebene Gesetz gründete und dasselbe nach seinem ganzen Inhalt auszuführen strebte, musste sich in ihrer Mitte mit Notwendigkeit ein Lehrstand bilden, da ja die Bibel nicht allen Gliedern des Volkes in derselben Weise zugänglich war. Schon die äußeren Bedingungen zum Verständnis der Schrift, der Besitz der Bücherrollen, die Fertigkeit im Lesen, die Kenntnis des Hebräischen, welches nicht mehr Volkssprache war, waren nicht allen gegeben; dazu kommen die inneren Schwierigkeiten, welche dem Verständnis der Schrift entgegenstehen und die sich nur durch anhaltende, hingebende Beschäftigung mit ihr überwinden lassen. Die nachexilische Gemeinde war von der Überzeugung durchdrungen, es gelte die Schrift zu studieren, um eine sichere und eindringende Kenntnis derselben zu erlangen. So entstand ein Kreis von Männern, welche das Studium der Schrift als ihre Lebensaufgabe betrieben und darum auch als die berufenen Ausleger derselben galten, die Schriftgelehrten, Rabbinen.
Der erste, der diesen Namen führt, ist Esra, vergleiche Esr. 7, 6; Neh. 8, 4, wie denn Esra mit besonderem Eifer und Erfolg für die Bindung der Gemeinde an das Gesetz und die Herrschaft der Schrift über dieselbe tätig war. Seine Nachfolger wurden von den späteren Rabbinen unter dem Namen „die große Synagoge“ zusammengefasst, ohne dass bestimmte Nachrichten über sie erhalten sind. Bei Jesus Sirach wird der Stand der Schriftgelehrten bereits mit dem höchsten Lob gepriesen, Sir. 38, 25–39, 11. Zur Zeit des Herodes haben sich zwei Lehrer bleibenden Ruhm erworben, Hillel und Schammai, die beide eine in manchen Punkten verschieden urteilende Schule hinterließen. Der Enkel Hillels war der in der Apostelgeschichte erwähnte Gamaliel. Nach dem Fall Jerusalems wurde Jamnia, südlich von Joppe, der Hauptsitz der Schriftgelehrsamkeit, nachher Tiberias, und später pflanzte sie sich besonders unter der Judenschaft Babyloniens fort. — Die ganze Wissenschaft der Schriftgelehrten bezog sich auf die Heilige Schrift und auf ihr beruhte auch ihr Einfluss und ihre Herrschaft über das Volk.
Der Inhalt des Alten Testaments brachte es mit sich, dass die Schriftgelehrsamkeit neben den sprachlichen Kenntnissen, die zum Verständnis der Bibel nötig waren, zwei Wissensgebiete in engster Verbindung umfasste, die sich für uns geschieden haben, die Rechts- und die Gottesgelehrsamkeit. Die Rabbinen waren zugleich die Juristen und die Theologen Israels. Das nachexilische Israel betrachtete die Schrift vor allem als Gesetz, und die nächste Aufgabe, welche seine Lehrer zu lösen hatten, war darum die: zu bestimmen, was Israel von Gott als Recht und Gesetz vorgeschrieben sei. Dies ließ sich dadurch nicht vollständig erreichen, dass lediglich das, was die Vorschriften des Gesetzes selbst sagten, geltend gemacht wurde; denn im Leben des Volkes gab es beständig Vorkommnisse, für die in den Satzungen der Schrift nicht ausdrücklich und unmittelbar die Regelung gegeben war. Man suchte darum für solche Fälle die göttlichen Normen dadurch zu finden, dass man durch Schlüsse und Kombinationen die Satzungen der Schrift für ähnliche Verhältnisse erweiterte und umgestaltete. Mit unermüdlichem Scharfsinn haben die Schriftgelehrten ein ausgedehntes System von Rechtssatzungen aus dem Buchstaben der Schrift herausgesponnen, das den Zweck hatte, für das ganze Tun und Lassen des Israeliten in allen Lebensverhältnissen die gesetzliche Norm aufzustellen. Es lag in der Natur der Dinge, dass diese Arbeit zu keinem Ende kam. Kein Gesetz kann die Mannigfaltigkeit der menschlichen Erlebnisse und Handlungen umspannen. Jede neue Satzung macht vielmehr neue Bestimmungen und Erläuterungen nötig und wurde der Ausgangspunkt neuer Folgerungen. Man arbeitete sich in ein Labyrinth hinein. Dabei war die Tendenz der Schriftgelehrten die, den Buchstaben der Schrift möglichst genau und scharf zu fassen, damit doch ja das ganze Gebot der Schrift zur Erfüllung komme. Die Evangelien geben hierfür anschauliche Beispiele. Die Schrift verbot am Sabbat „jedes Werk“ und die Schriftgelehrten machten es sich zur wichtigen Aufgabe, zu bestimmen, was alles ein Werk sei.
Zweifellos ist Ernten ein Werk, also am Sabbat verboten, folglich darf man am Sabbat nicht Ähren abreißen, um ihre Körner zu essen, denn das fällt unter den Begriff „Ernte“ Matth. 12, 2. Die Schrift fordert den Zehnten vom Ertrag des Feldes, folglich gehört das zehnte Kümmelkorn nicht minder Gott, als die zehnte Garbe, Matth. 23, 23, und wer den Kümmel nicht im eigenen Garten zieht, sondern ihn auf dem Markte kauft, der muss ihn verzehnten, es sei denn, er sei dessen gewiss, dass ihn der Verkäufer schon verzehntet hat. Das Gesetz sagte 5Mos. 6, 7: du sollst von diesen Worten reden, wenn du dich niederlegst und wenn du aufstehst, folglich muss man eben diese Bibelverse 5Mos. 6, 4ff jeden Tag zweimal sprechen, des Morgens und des Abends; und weil das Gesetz weiter sagt, du sollst sie zum Zeichen an deine Hand binden und sie sollen dir ein Denkmal vor deinen Augen sein, so muss man diese Verse auf zwei Zettelchen schreiben und das eine um den linken Arm und das andere um die Stirne binden, vergleiche Matth. 23, 5 und den Artikel Denkzettel.
Aber diese buchstäbliche Durchführung des Gesetzes genügte dem Rabbinismus noch nicht; es war ein Hauptgrundsatz desselben: „macht einen Zaun um das Gesetz“, das heißt, die aus dem Gesetz abgeleiteten Satzungen sollen über dasselbe hinausgehen und mehr fordern, als der Buchstabe der Schrift enthält, weil so die Hoffnung bleibt, dass, wenn auch die Satzung übertreten wird, das Gesetz doch noch zur Ausführung kommt. Diese Mehrforderungen sollen wie ein schützender Zaun das Gesetz umgeben und dessen Erfüllung sichern. Ein lehrreiches Beispiel sind die 40 Schläge weniger einen, 2Kor. 11, 24; das Gesetz setzt das Maximum der Schläge auf 40 fest, 5Mos. 25, 3; die Schriftgelehrsamkeit zog einen ab, damit dasselbe niemals etwa durch Irrtum überschritten werde. Das Gesetz schrieb die Waschung vor, wenn Verunreinigung geschehen ist, der Rabbinismus forderte sie vor jedem Mahl, Matth. 15, 2.
Konsequenz war jedoch auf dieser Bahn eine Unmöglichkeit, da man das Leben des Volkes mit der Satzung nicht ersticken konnte. Man verbot zum Beispiel am Sabbat irgendein Gerät von einem Raum in den anderen zu tragen: damit war das ganze Volk am Sabbat zu absolutem Nichtstun verurteilt, was nicht durchführbar war. So stellten die Schriftgelehrten Vorschriften auf, nach welchen verschiedene Räume, zum Beispiel alle Häuser einer Gasse, durch eine Fiktion für den Sabbat zu einem einzigen Raum erklärt werden konnten. Weil man die Satzung überspannte, war man genötigt, selbst wieder Hintertüren zu suchen, durch welche sie umgangen werden konnte. Aber man vermied ängstlich den Schein, als ob die Satzung selbst durchbrochen würde; man umging sie, aber man hob sie nicht auf.
Diese Tendenz der Schriftgelehrsamkeit ist mit derjenigen identisch, die den Pharisäismus erzeugt hat. Rabbinen und Pharisäer sind untrennbar miteinander verwachsen; jene stellten die Theorie auf, diese führten sie in die Praxis ein. Allerdings gab es auch unter den Sadduzäern schriftkundige Männer; sie mussten auch ihre Gesetzeslehrer haben. Aber die Hauptrichtung der Schriftgelehrsamkeit, welcher die meisten und einflussreichsten Lehrer dienten, war die pharisäische.
Darum hat Jesus die Schriftgelehrten und Pharisäer unter einen und denselben Weheruf gestellt, Matth. 23, 2ff. Neben den rechtlichen Bestimmungen des Gesetzes richtete sich das Nachdenken der Schriftgelehrten auch auf den Lehrinhalt der Schrift.
Sie haben die prophetischen Bücher, die Psalmen und die geschichtlichen Bücher der vorexilischen Zeit gesammelt, dem Gesetz beigefügt und als die heilige Schrift von der übrigen Literatur Israels abgesondert. Die Umgrenzung des Kanons ist ihr Werk. Sie fassten die lehrhaften Aussagen des Alten Testaments in Grundbegriffe zusammen und suchten sich dieselben zu einem System zusammenhängender Erkenntnisse zu entfalten. Diese dogmatische Arbeit blieb mehr dem individuellen Streben der einzelnen Persönlichkeiten anheimgegeben und flüssiger als die juridische Satzung; sie war aber von großer Bedeutung und tiefgreifendem Einfluss auf die Gemeinde. Viele von den Bausteinen, aus denen sich das neutestamentliche Lehrwort aufbaut, sind von der Schriftgelehrsamkeit vorbereitet und zugerüstet worden. Wenn zum Beispiel Jesus die ganze Gabe Gottes in das eine Wort Himmelreich zusammenfasst und die Jünger Gott als unseren Vater in dem Himmel anrufen lehrt, wenn Johannes die Herrlichkeit Jesu dadurch bezeichnet, dass er das persönliche „Wort“ sei, wenn Paulus die beiden Faktoren in uns scheidet als Fleisch und Geist, wenn er die Gabe der Gnade in den Begriff Rechtfertigung fasst, wenn das Neue Testament den Heilsweg als Buße und Glaube, als Glaube und Werke bestimmt, und diese voneinander unterscheidet und wieder vereinigt, wenn er die Ausgänge des Menschen benennt als Paradies, Auferstehung, ewiges Leben, oder als Hölle, zweiter Tod: alle diese Worte und Begriffe hat zunächst die Schriftgelehrsamkeit, vom Alten Testament geleitet, der Gemeinde Israels eingeprägt.
Sie begnügte sich freilich auch hier nicht damit, den Aufschlüssen des Schrifttexts nachzugehen: wie sie durch ihre Satzungen das Gesetz erweiterte und ergänzte, so stellte sie auch an den Lehrinhalt und die geschichtliche Erzählung der Bibel unzählige Fragen, welche diese nicht beantwortet, und die sie sich selbst durch willkürliche Schlüsse und Vermutungen zurechtlegte. So bedeckte sich der Schrifttext mit einer Schicht phantastischer, legendenhafter Zusätze.
Mit großem Fleiß haben die Schriftgelehrten auch die sprachliche Erforschung der Bibel betrieben. Sie wachten aufs sorgfältigste über die Erhaltung des Schrifttextes und bildeten bei jedem Wort desselben eine feste Überlieferung über seine Aussprache und seine grammatische Form, eine Arbeit, die der Kirche den Zugang zum Grundtext das Alte Testament überaus erleichtert hat. — Dieser ganze Wissensstoff sprachlicher, theologischer und juridischer Art wurde zunächst nur mündlich fortgepflanzt. Die alten Rabbinen schrieben keine Bücher; sie wollten die Schrift auslegen, aber nicht neben dieselbe eine neue, eigene Literatur stellen. Sie erstrebten auch nicht, in freier, selbstständiger Arbeit neue Wege zu finden in die göttliche Wahrheit. Ihr Ruhm war der, ohne Abzug und Entstellung zu erhalten, was sie von ihren Vorgängern empfangen hatten. Die alten Lehrer waren für die Späteren unantastbare Autorität. „Was zu den Alten gesagt worden war“, vergleiche Matth. 5, 21, das band die Späteren. Unverändert wanderten die Satzungen und Auslegungen von Geschlecht zu Geschlecht durch die Jahrhunderte hinab. Darin, dass sie nur mündlich als „Aufsätze der Ältesten“, Matth. 15, 2, existierten, lag ein gewisser Schutz für die Schrift, der freilich zum Teil dadurch aufgehoben wurde, dass die Überlieferung ausdrücklich der heiligen Schrift an Autorität gleichgestellt wurde. Auch sie wurde aus Gottes Offenbarung abgeleitet und auf Mose zurückgeführt.
Schließlich wurde es aber zur Unmöglichkeit, die ganze Satzungsmenge nur mündlich zu erhalten. Ihre Aufzeichnung ist der Talmud, das heißt die Lehre. Er besteht aus zwei Bestandteilen. Am Ende des 2. Jahrhunderts nach Christus entstand eine Aufzeichnung der gesetzlichen Entscheidungen der früheren Rabbinen unter dem Titel Mischna, das heißt Wiederholung des Gesetzes. Diese wurde nun wieder Satz für Satz erläutert und näher bestimmt, das ist die Gemara, das heißt die „Ausführung“, welche in doppelter Gestalt existiert, so wie die Schriftgelehrten von Tiberias und so wie sie diejenigen Babyloniens feststellten. Neben diesen großen Gesetzessammlungen, die noch heute die ganze Judenschaft beherrschen, haben die späteren Rabbinen auch Auslegungsschriften zu den biblischen Büchern verfasst und letztere in die aramäische Volkssprache übersetzt, wobei die Übersetzung zum Teil ebenfalls mit erklärenden Zusätzen und Legenden verwoben wird (die Targume). Ein anderer Zweig der schriftgelehrten Forschung, der in die Geheimnisse des göttlichen Wesens und der Weltschöpfung einzudringen suchte, hat schließlich zur Niederschrift der Kabbala („Überlieferung“) geführt. — Zu praktischer Tätigkeit waren die Schriftgelehrten teils bei den Gerichtshöfen berufen, sowohl bei den Ortsgerichten als im Hohen Rat Jerusalems, da sie für alle Beschlüsse und Urteile die juridische Belehrung auf der Schrift und Überlieferung zu geben hatten, teils in den Synagogen, wo die Übersetzung und Auslegung der Bibelabschnitte, wenn auch nicht ausschließlich, so doch vorwiegend von ihnen besorgt wurde, teils in ihren eigenen „Lehrhäusern“, wo sie ihre „Jünger“ unterrichteten.
Um einen berühmten Rabbi sammelten sich die jungen Leute oft in großer Zahl und wurden von ihm in die Überlieferung eingeführt. Der Unterricht scheint unentgeltlich gewesen zu sein; die Ärmeren unter den Rabbinen ernährten sich darum durch ein Handwerk, wie auch Paulus neben seinen gelehrten Studien die Zeltweberei erlernt hat. Waren somit die materiellen Vorteile der Schriftgelehrsamkeit gering, so war die Ehre und das Ansehen umso größer, das ihnen zufiel. Die Evangelien schildern uns, wie sie jedermann feierlich grüßt und überall der Ehrenplatz ihnen gehört, wie aber auch diese Ehre mit ihrem verlockenden Reiz sie geblendet hat, Matth. 23, 6. Matth. 23, 7. — Jesus hat die inneren Schäden und Wunden des Rabbinismus ins hellste Licht gestellt. An seinem Wort zerbrach dieser Turmbau, der mit dem Aufgebot der höchsten geistigen Kraft aufgebaut wurde und dessen Spitze in den Himmel reichen sollte.
Er hält ihnen den bloß theoretischen Charakter ihres Gesetzesstudiums vor, Matth. 23, 2ff. Indem sie das Gesetz auslegen und handhaben, sitzen sie auf Moses Lehrstuhl und die Gemeinde war verpflichtet, sie zu hören. Aber ihrem Bestreben, das Gesetz Gottes zu durchforschen und theoretisch zur Gesetzeslehre auszubilden, ging ihr Eifer, es zu halten, nicht parallel. Es war eine denkende und lehrende Beschäftigung mit dem Gesetz, die es zum Gegenstand des Wissens, aber nicht des Handelns macht, vergleiche Röm. 2, 17ff. Daher bezieht sich ein großer Teil des Talmuds auf Dinge, die schon längst keine praktische Bedeutung mehr hatten, auf Opfer, Priestertum, Sanhedrin usw., Dinge, die mit dem Untergang Jerusalems verschwunden waren; gleichwohl bildeten die Rabbinen die Satzungen über dieselben endlos weiter fort. Nicht als hätten sie nicht Sabbat, Zehnten, Reinheit und dergleichen eifrigst praktiziert, doch hierin tritt ein weiterer Schaden ihrer Stellung zutage: sie machen sich aus Gottes Gesetz in willkürlicher Auswahl ihr eigenes Gesetz zurecht, und zwar werfen sie gerade das, was dem Gesetz Hauptsache ist, beiseite, Matth. 23, 23, vergleiche Matth. 15, 3ff. Jesus macht ihre ängstliche Sorge, die auch den Kümmel verzehntet, nicht lächerlich, er ehrt in ihr das Bestreben, auch im kleinsten dem Gebote treu zu sein, sie brauchen das nicht zu lassen; doch das Gesetz fordert vor allem Gericht und Güte. Dieser Forderung weichen sie aus.
Ihr ganzes Streben verlegt sich auf die gottesdienstliche Satzung, als begehre das Gesetz etwas für Gott. Dass der Nächste erhalte, was ihm an Recht und Güte gebührt, das ist des Gesetzes Wille, und hier in der Sphäre des grundlegenden, göttlichen Willens wird der gesetzestreue Rabbi dem Gesetz untreu. Mit dieser falschen Wertschätzung der mannigfaltigen Vorschriften des Gesetzes, welche die Kleinigkeiten desselben hoch und die Grundforderungen desselben gering schätzt, hängt weiter zusammen, dass sie dem Gesetz die Spitze abbrechen, indem sie es vom inneren Leben und Streben des Herzens fernhalten, Matth. 5, 21ff. Das Quantum der äußeren Leistung wird sorgfältig und streng bemessen, die Innenseite des Handelns bleibt frei, als gäbe es hier keine Sünde, als hätte Gottes Gesetz mit der inneren Richtung unseres Willens und seinen Motiven nichts zu tun. Sie machten aus ihrem Verhältnis zu Gott statt eines Liebesverbands lediglich ein Rechtsverhältnis, bei dem der Inhalt des Herzens so wenig in Frage kommt als bei irgendeinem Mietsvertrag.
So behandelt der fleischliche Mensch Gottes Gesetz, der seinen eigenen Ruhm am Gebot sucht und sich selbst an ihm erhöhen will. Darum macht er aus ihm einen Gegenstand des Wissens statt des Tuns und liest sich nach seines Herzens Neigung die Kleinigkeiten aus, mit denen er Gott dienen will, und sperrt das Gesetz vom inneren Kern der Persönlichkeit ab; denn lässt er es in seiner wahren Gestalt in sein Inneres hinein, so hört der Ruhm am Gesetze auf; darum wurde der Gesetzesdienst den Rabbinen zum Hindernis, das ihnen und dem von ihnen geleiteten Volk den Eingang ins Himmelreich versperrte, so sehr sie in ihrer Kenntnis der Schrift und des göttlichen Gebots den Schlüssel zu demselben besaßen, Matth. 23, 13; denn an dieser sich selbst verherrlichenden Gesetzespraxis erstarb die Glaubenskraft, die nicht bei sich selbst, sondern bei Gottes Gaben und Wirken die Güter des Himmelreichs sucht. — Im Blick auf den Beruf des Schriftgelehrten, dem Volk das Wort und den Willen Gottes vorzulegen, hat Jesus auch seinen Jüngern gesagt: sie hätten Schriftgelehrte zu sein, Matth. 13, 52, vergleiche Matth. 23, 34, doch indem er mit der Lehrerstellung sofort die des Jüngers verbindet: ein Schriftgelehrter, der ein Schüler geworden ist für Gottes Herrschaft. Ihr Lehramt beruht darin und gedeiht nur dann, wenn sie Lernende geworden sind und bleiben und dies für Gottes königliches Werk.
Ad. Schlatter.
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About Calwer Bibellexikon: Biblisches Handwörterbuch illustriertDas Calwer Bibellexikon ist einer der bekanntesten Namen unter den deutschsprachigen Bibellexika. Laut Vorwort ist es als ein Handbuch für den nachdenkenden Bibelleser, Geistlichen oder Religionslehrer gedacht. Das Nachschlagewerk soll es dem Leser ermöglichen, ein „eben gelesenes Bibelwort als ein Glied in das ganze Gebäude seiner biblischen Anschauungs- und Gedankenwelt“ einzufügen. Der Herausgeber Paul Zeller merkt zudem an, das Werk sei „in dem einen Geist demütiger Ehrfurcht vor dem Worte Gottes und herzlicher Liebe zu der heiligen Schrift“ entstanden (Vorwort 2. Aufl.). Das Calwer Bibellexikon erschien zum ersten Mal im Jahr 1884, die zweite Auflage 1893, beide erfreuten sich großer Nachfrage. Die hier verfügbare dritte Auflage (1912) ist das Ergebnis einer umfassenderen Umarbeitung und teils auch Verkürzung. Der Herausgeber und die Mitwirkenden stammten zumeist aus der Württembergischen Landeskirche und der Schweiz. Bekannt war es auch unter dem alternativen Titel „Biblisches Handwörterbuch, illustriert“. |
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