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Priester. 1) Die Vorschriften des Gesetzes. Damit, daß in Israel seit Mose die Überzeugung lebendig war, daß Gott es aus allen Völkern zu seinem Eigentum ausgesondert habe, war gegeben, daß Heiligkeit das Ziel und Merkmal des ganzen Volkes wird. Daher besitzt das Volk als Ganzes das priesterliche Recht und die priesterl. Würde; es ist ein aus Priestern bestehendes Königtum, 2 Mo. 19, 6. Das hat zur Folge, daß nicht einzelne Männer oder einzelne Familien mit dem priesterlichen Dienst beauftragt werden, sondern daß dazu ein Stamm des Volkes, Levi, der Stamm Moses, ausgesondert wird. Innerhalb des Stammes Levi wird wieder eine Unterscheidung zwischen dem Geschlecht Aarons und den andern zum Stamm Levi gehörenden Geschlechtern aufgerichtet. Nur jenen werden diejenigen Dienste aufgetragen, die den Priester unmittelbar in Berührung mit dem bringen, was Gottes Zeichen und Eigentum ist, mit dem Tempelhaus und mit dem Altar. Die Besorgung des Hauses und des Altars macht das Gesetz zur wichtigsten Pflicht des Priesters. Nur er tritt in den als Gottes Wohnung abgegrenzten Raum ein und nur er bringt die ihm geweihten Gaben auf den Altar, während diejenigen Dienste, die keine unmittelbare Berührung des Heiligtums bewirken, wie die Bewachung der Tore, der Psalmengesang, die Bereitung des Räuchwerks und ähnliches, den nicht zum Haus Aarons gehörenden Leviten übertragen sind. Die untergeordneten Arbeiten, das Herschaffen des Wassers und Holzes, die Reinigung der Höfe und ähnliches, kamen den zum Tempelgut gehörenden Hörigen zu. Die Notwendigkeit der priesterlichen Vermittlung wird dadurch begründet, daß das Volk Deckung vor Gott nötig habe, 4 Mo. 8, 19. Die Scheidung, die die Gemeinde von Gott trennt, wird dadurch sichtbar, daß nicht jeder zum Altar und zum Heiligtum herzutreten darf; gleichzeitig wird aber durch das Priestertum festgestellt, daß für Israel diese Scheidung von Gott überwunden ist und Gott ihm die Versöhnung mit ihm gewährt, da ja der Priester sein Amt dazu verwaltet, damit durch seinen Dienst das Heiligtum zur Wohnstätte Gottes und das Opfer zu der ihm wohlgefälligen Gabe werde. Ein Stück des Tempeldienstes war auch das Blasen der heiligen Trompeten, deren Schall als Ruf nach oben dringen soll, 4 Mo. 10, 8. Dazu kommt weiter die Erteilung des göttlichen Segens an die Gemeinde, 4 Mo. 6, 24 f., und die Vermittlung der göttl. Weisung an die, die nach dem Willen Gottes fragen. Daraus entsteht ein Aufsichtsrecht über das gesamte Verhalten des Volks. Wo es zweifelhaft wird, was dem Willen Gottes entspreche und vom Gesetz gewollt sei, wird der Priester befragt. Er untersucht den Aussätzigen, 5 Mo. 24, 8, und gibt in allen Fragen, die sich auf die Reinheit beziehen, denen Auskunft, die sich um die Beobachtung des Gesetzes kümmern. Da aber seit Mose das heilige Gesetz nicht nur die gottesdienstliche Sitte, sondern das ganze Verhalten des Volks regelte, so ergab sich daraus, daß die Priester einen wichtigen Anteil an der Rechtspflege erhielten, 5 Mo. 33, 10; 21, 5; 17, 9 ff.; 19, 17. Eine Bedingung zur Ausübung des priesterlichen Amts war die Herkunft aus einer ebenbürtigen Ehe. Heiratete ein Priester eine Dirne oder eine Geschiedene, so waren seine Kinder zum priesterlichen Werk untauglich. Eine weitere Bedingung war die Unverletztheit seines Körpers, 3 Mo. 21, 17. Während des priesterlichen Dienstes durfte er keinen Wein trinken und hatte jede Berührung mit einer Leiche zu meiden; ausgenommen waren nur die nächsten Blutsverwandten. Vor jeder Handlung am Altar oder im heiligen Haus war er zur Waschung der Hände und Füße verpflichtet, auch der Füße, da der Dienst im Tempel barfuß geschah. Geweiht wird der Priester durch ein von ihm gebrachtes Opfer, 2 Mo. 29; 3 Mo. 8, bei dem zum Sünd- u. Brandopfer noch ein Füllopfer hinzukommt, mit dessen Blut das rechte Ohr, Hand und Fuß des Priesters bestrichen werden. Die Bezeichnung mit dem Opferblut macht den Priester zum Eigentum Gottes und gibt ihm dadurch die Heiligkeit. Ehe die dem Altar gehörenden Stücke in das Opferfeuer gebracht wurden, wurden sie zuerst in die Hände des zu weihenden Priesters gelegt. Dadurch war er nun befähigt, die Gott gehörende Gabe zuzubereiten und seinen Anteil an ihr zu empfangen. Darauf folgte noch die Besprengung des Priesters mit Öl u. Opferblut. Eine weitere Bedingung zur Ausübung des priesterlichen Dienstes war die priesterliche Kleidung, die für den gewöhnlichen Priester aus vier Stücken bestand, Beinkleid, Rock, Gürtel, Mütze. Ihr Stoff war weißer Byssus. Ihren Unterhalt bekamen die priesterlichen Familien vom Altar. Sie erhalten darum keinen Anteil an Land, da Gott ihr Erbe und Besitz ist, 4 Mo. 18, 20. Daher erhalten sie teils regelmäßige Abgaben, die Erstlinge des Getreides, Öls und Weins, die Erstgeburten der Herde und den Zehnten des vom Volk den Leviten entrichteten Zehnten, teils bestimmte Teile der Opfertiere, 3 Mo. 7, 31 f.; 10, 14 f.; 5 Mo. 18, 3. Es wird darum auch bei besonderen Opfern genau angeordnet, was davon dem Priester gebühre, 4 Mo. 6, 19; 3 Mo. 23, 20; 7, 8. Dabei wird wieder zwischen heiliger u. hochheiliger Speise unterschieden. Jene, die vom Dankopfer herrührenden Stücke, durfte der Priester auch seinen Angehörigen geben; diese, das vom Sünd- und Schuldopfer herrührende Fleisch u. die nicht verbrannten Speisopfer, durften einzig die Priester essen. Von den Städten, an denen das Gesetz dem priesterlichen Stamm das Besitzrecht gab, wurden 13 den Söhnen Aarons zugeteilt, nämlich die, die im Gebiet von Juda, Benjamin und Simeon lagen, Jos. 21, 4 f. 2) Die Geschichte des Priestertums. Die Erinnerungen, die von Moses Werk her die ganze Geschichte Israels durchziehen, haben dem israelitischen Priestertum seinen besonderen Charakter verliehen. Zwar befanden sich nach der Eroberung des Landes die tatsächlichen Verhältnisse in einem weiten Abstand von dem, was im Rückblick auf Mose als das von ihm angeordnete heilige Recht galt, da bei dem Eifer, mit dem das Volk bei jedem Anlaß opferte und sich überall im Land zahlreiche Heiligtümer bereitete, auch die Besetzung der priesterlichen Ämter regellos geschah. Durch die Erinnerung an Mose wurde aber immer wieder die Erkenntnis geweckt, daß niemand sich selbst ein gültiges und wirksames Priestertum nehmen könne, sondern daß dessen erste Bedingung in der Berufung durch Gott bestehe. Darum hielt man es auch in der Richterzeit sogar an kultischen Stätten, die in keinem Zusammenhang mit der mosaischen Ordnung standen, für einen großen Vorzug, wenn ein Angehöriger des Stammes Levi das Priestertum verwaltete, Ri. 17 u. 18, und in demjenigen Heiligtum, das die Lade enthielt und als die Fortsetzung des von Mose errichteten heiligen Zeltes galt, waren die Priester Söhne Aarons, vgl. 1 Sa. 2, 27 ff., und dies gab ihrem Heiligtum eine besondere Wichtigkeit. Darum galt auch die Hinrichtung der Priester von Nob durch Saul als ein Verbrechen, das jede andere Bluttat überwog, 1 Sa. 22. Die Absetzung Abjathars durch Salomo, der an seiner Statt Zadok zum ersten Priester seines Tempels machte, 1 Kö. 2, 27. 35, bedeutete nicht die Einsetzung eines neuen Geschlechts in das priesterliche Amt, sondern brachte nur eine andere Familie in den Besitz der Priesterlichen Würde in Jerusalem. Von nun an haben die Söhne Zadoks in ununterbrochener Erbfolge den Altar in Jerusalem bedient. Die Begründung des Königtums mit dem Bau des Tempels von Jerusalem gab diesem Priestergeschlecht die Überlegenheit über alle andern Priester, und in dem Maß, wie der Tempel von Jerusalem zum einzigen Heiligtum Judas wurde, wurde auch der dort amtende Priester zum einzigen Priester. Den mit den andern Heiligtümern verbundenen Priestern wurde zwar das Recht gewahrt, in das Heiligtum von Jerusalem hinüberzutreten, 5 Mo. 18, 6 f. Doch blieb der Hauptanteil am priesterlichen Werk in der Hand derjenigen Familien, die von Anfang an den Tempel von Jerusalem verwaltet hatten. Daraus, daß die Regierung und Rechtsverwaltung in der Hand des Königs lag und auch der Bau des Tempels durch den König geschehen war, ergab sich weiter, daß sich das priesterliche Amt deutlich von der Regierungsgewalt schied. Das prägt sich auch im priesterlichen Gesetz dadurch aus, daß es überwiegend aus Satzungen besteht, die den Altardienst ordnen, während diejenige Gesetzgebung, die die natürlichen Verhältnisse des Volkes regelt, und die Rechtspflege nicht weiter ausgebildet wurden, da sie unter dem König standen. Unter den aus Babylonien Heimkehrenden befanden sich die Priester in großer Zahl, da die Rückwanderung nach Jerusalem überwiegend durch das Verlangen nach der Wiederherstellung des Heiligtums bewirkt wurde, Esra 2, 36–39; Ne. 7, 39 ff. Sie teilten sich nun in 24 Abteilungen, von denen jede eine Woche lang für den Tempeldienst nach Jerusalem kam. Die einzelnen Verrichtungen im Tempel wurden sodann durch das Los unter die Priester verteilt. Da eine Wiederherstellung des Königtums unmöglich blieb, wurden die Häupter der Priesterschaft die Regenten des Volks. Ihr Verkehr mit den Persern und den benachbarten syrischen Gewalthabern wirkte aber unheilvoll auf sie ein. Das zeigte sich, als sich ein Teil der Priesterschaft den Reformen Esras u. Nehemias widersetzte und durch ihre Auswanderung nach Sichem den Bau des Tempels auf dem Garizim veranlaßte, und als sich sodann der griech. Einfluß in Jerusalem geltend machte und die Ptolemäer und die Seleuciden um den Besitz Palästinas miteinander rangen, bildeten die Wirren im hohenpriesterlichen Geschlecht unmittelbar die Einleitung zur Verwandlung des Tempels in einen Zeustempel und zum Verbot des Judentums. Damals zog ein Teil der Priesterschaft nach Ägypten und schuf auch in Leontopolis einen mit Jerusalem konkurrierenden Tempel. Nach dem Freiheitskampf geschah die Neubegründung des Hohenpriestertums durch Simon, dessen Söhne das Priestertum mit dem Königtum verbanden. Da aber Herodes nach der Beseitigung des hohenpriesterlichen Geschlechts und ebenso die Römer dem Hohenpriester die lebenslängliche Amtsführung nicht mehr gewährten, so entstand nun ein priesterlicher Adel, der die hohen Tempelämter aus seinem Kreis besetzte. Neben dem Hohenpriester gehörten auch die „Hauptleute“ des Tempels, Lu. 22, 4. 52; Ap. 4, 1; 5, 24. 26, die die Tempelwache befehligten, zu den hohen Beamten der Priesterschaft, ebenso die Schatzmeister. Gleichzeitig beteiligte sich aber ein Teil der Priesterschaft eifrig an der pharisäischen Bewegung. Die Überlieferung, die den Stoff der Schriftgelehrsamkeit bildete, bestand zum großen Teil aus dem im Tempel ausgebildeten und fortgepflanzten Recht und manche der führenden Rabbiner waren Priester. Darum ging, als mit dem Tempelbrand der Altardienst sein Ende fand, die Leitung der Gemeinde ohne Schwankung in die Hände des Rabbinats hinüber.
Ad. Schlatter.
Abb. 281. Priester in der Amtstracht.
About Calwer Bibellexikon: Biblisches Handwörterbuch illustriertDas Calwer Bibellexikon ist einer der bekanntesten Namen unter den deutschsprachigen Bibellexika. Laut Vorwort ist es als ein Handbuch für den nachdenkenden Bibelleser, Geistlichen oder Religionslehrer gedacht. Das Nachschlagewerk soll es dem Leser ermöglichen, ein „eben gelesenes Bibelwort als ein Glied in das ganze Gebäude seiner biblischen Anschauungs- und Gedankenwelt“ einzufügen. Der Herausgeber Paul Zeller merkt zudem an, das Werk sei „in dem einen Geist demütiger Ehrfurcht vor dem Worte Gottes und herzlicher Liebe zu der heiligen Schrift“ entstanden (Vorwort 2. Aufl.). Das Calwer Bibellexikon erschien zum ersten Mal im Jahr 1884, die zweite Auflage 1893, beide erfreuten sich großer Nachfrage. Die hier verfügbare dritte Auflage (1912) ist das Ergebnis einer umfassenderen Umarbeitung und teils auch Verkürzung. Der Herausgeber und die Mitwirkenden stammten zumeist aus der Württembergischen Landeskirche und der Schweiz. Bekannt war es auch unter dem alternativen Titel „Biblisches Handwörterbuch, illustriert“. |
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