Logos Bible Study

Exodus 20–23

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Die Zehn Gebote

201Dann redete Gott. Er sagte: 2„Ich bin Jahwe, dein Gott! Ich habe dich aus dem Sklavenhaus Ägyptens befreit. 3Du sollst keine anderen Götter haben neben mir!

4Du sollst dir kein Götterbild machen, kein Abbild von irgendetwas im Himmel, auf der Erde oder im Meer! 5Wirf dich niemals vor ihnen nieder und verehre sie auf keinen Fall! Denn ich, Jahwe, ich, dein Gott, bin ein eifersüchtiger Gott. Wer mich verachtet und beiseitestellt, bei dem verfolge ich die Schuld der Väter noch bis zur dritten und vierten Generation. 6Doch wer mich liebt und meine Gebote hält, dem schenke ich meine Gunst auf tausend Generationen hin.

7Du sollst den Namen Jahwes, deines Gottes, nie missbrauchen! Denn Jahwe wird jeden bestrafen, der seinen Namen mit Nichtigkeiten in Verbindung bringt.

8Denk an den Sabbattag und überlass ihn Gott! 9Sechs Tage hast du, um all deine Arbeit zu tun, 10aber der siebte Tag ist Sabbat für Jahwe, deinen Gott. An diesem Tag sollst du nicht arbeiten, weder du noch dein Sohn oder deine Tochter, weder dein Sklave noch deine Sklavin, nicht einmal dein Vieh oder der Fremde, der in deinem Ort wohnt. 11Denn in sechs Tagen hat Jahwe den Himmel und die Erde gemacht, das Meer und alles, was dazugehört. Am siebten Tag aber ruhte er. Deshalb hat er den Sabbattag gesegnet und für sich bestimmt.

12Ehre deinen Vater und deine Mutter! Dann wirst du lange in dem Land leben, das Jahwe, dein Gott, dir gibt.

13Du sollst nicht morden!

14Du sollst die Ehe nicht brechen!

15Du sollst nicht stehlen!

16Du sollst nichts Unwahres über deinen Nächsten aussagen!

17Begehre nichts, was zu deinem Nächsten gehört! Du sollst weder seine Frau begehren noch seinen Sklaven oder seine Sklavin, sein Rind oder seinen Esel oder sonst etwas, das ihm gehört!“

18Als das ganze Volk den Donner und die Flammen wahrnahm, das Dröhnen des Schofar und den rauchenden Berg, da zitterten sie vor Angst und hielten sich fern. 19Zu Mose sagten sie: „Rede du mit uns! Wir werden auf dich hören. Gott soll nicht mit uns reden, sonst müssen wir sterben.“ 20Da sagte Mose zum Volk: „Ihr müsst keine Angst haben. Gott ist nur gekommen, um euch auf die Probe zu stellen. Die Furcht vor ihm sollte über euch kommen, damit ihr nicht sündigt.“ 21So blieb das Volk in der Ferne stehen. Mose aber näherte sich dem Dunkel, wo Gott war.

Das Altargesetz

22Jahwe sagte zu Mose: „Sag den Israeliten: ‚Ihr habt miterlebt, wie ich vom Himmel her zu euch gesprochen habe. 23Darum sollt ihr keine selbst gemachten Götter neben mich stellen, weder aus Silber noch aus Gold. 24Macht mir einen Altar aus Erde und bringt darauf eure Schafe und Rinder als Brand- und Freudenopfer6 dar. An jedem Ort, wo ihr durch ein Opfer an mich denkt, werde ich euch nahe sein und euch segnen. 25Wenn ihr mir einen Altar aus Steinen bauen wollt, dürft ihr nur unbehauene Steine dafür verwenden. Wenn ihr sie mit einem Meißel bearbeiten würdet, hättet ihr den Altar entweiht. 26Du sollst nicht auf Stufen zu meinem Altar hinaufsteigen, damit deine Nacktheit unter dem Gewand nicht zum Vorschein kommt.‘ “

Das Bundesbuch (Kapitel 21–23)

211„Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:

Hebräische Sklaven

2Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. 3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: ‚Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!‘, 6dann soll sein Herr ihn vor die Richter1 bringen und ihn dann an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er dauerhaft sein Sklave sein.

7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. 8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr das Recht einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.

Totschlag und Mord

12‚Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. 13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 14Doch wenn jemand vorsätzlich handelt und einen anderen heimtückisch umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.‘

Misshandlung der Eltern

15‚Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.‘

Menschenraub

16‚Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.‘

Verfluchung der Eltern

17‚Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.‘

Körperverletzung

18‚Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.

20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst.3

22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Frühgeburt hat, aber sonst kein ernstlicher Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, 24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.‘

Körperverletzung durch Haustiere

28‚Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass der Mensch stirbt, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. 30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn 30 Schekel Silber zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.‘

Schadenersatz bei fremdem Vieh

33‚Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.‘

Schadenersatz bei Diebstahl

37‚Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.‘

221‚Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, liegt keine Blutschuld vor. 2War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.‘

Schadenersatz bei Ernteschädigung

4‚Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.‘

Haftung für fremdes Eigentum

6‚Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, …

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Footnotes

  1. 6Beim Freudenopfer wurde im Gegensatz zum Brandopfer nur das Fett auf dem Altar verbrannt. Der größte Teil des Tieres durfte bei einer fröhlichen Opfermahlzeit gemeinsam mit Verwandten und Freunden verzehrt werden.
  2. 1Wörtlich: vor Gott, das heißt, an den Ort, wo im Namen Gottes Recht gesprochen wurde, siehe 5. Mose 19,17.
  3. 3schadet sich selbst. Wörtlich: es ist sein eigenes Geld. Wenn der Sklave stirbt, hat der Herr eine Arbeitskraft verloren.