Deuteronomium 22,13–29
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Rechtsschutz für eine verleumdete Frau
13Wenn jemand eine Frau heiratet, mit ihr verkehrt, sie dann aber nicht mehr liebt 14und sie deshalb in schlechten Ruf bringt, indem er öffentlich erklärt: „Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!“, 15dann sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau das Beweisstück3 ihrer Jungfräulichkeit zu den Ältesten der Stadt ans Tor bringen. 16Der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten dort sagen: „Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er liebt sie nicht mehr 17und bringt sie in schlechten Ruf, indem er öffentlich erklärt: ‚Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!‘ Dies hier ist das Beweisstück für die Jungfräulichkeit meiner Tochter.“ Dabei sollen sie das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18Dann sollen die Ältesten sich den Mann vornehmen und auspeitschen. 19Außerdem sollen sie ihm eine Geldbuße von 100 ‹Schekel› Silber auferlegen, weil er eine Jungfrau aus Israel in schlechten Ruf gebracht hat, und diese dem Vater der jungen Frau geben. Er aber muss die Frau zeitlebens behalten und darf sie nicht verstoßen.
20Erweist sich die Sache aber als wahr und lassen sich keine Beweise für ihre Jungfräulichkeit beibringen, 21dann soll man die junge Frau vor die Tür ihres Vaterhauses führen. Dort sollen die Männer der Stadt sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und im Haus ihres Vaters gehurt hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen.
22Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er mit der Ehefrau eines anderen schläft, müssen alle beide sterben, der Mann, der mit der Frau geschlafen hat, und die Frau. Du musst das Böse aus Israel entfernen.
23Wenn ein unberührtes junges Mädchen verlobt ist, und es trifft sie ein Mann in der Stadt und schläft mit ihr, 24dann sollt ihr beide zum Stadttor hinausführen und dort zu Tode steinigen. Das Mädchen, weil es in der Stadt nicht um Hilfe geschrien, und den Mann, weil er der Frau4 eines anderen Gewalt angetan hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen.
25Wenn der Mann das verlobte Mädchen aber draußen auf dem Feld trifft und sie vergewaltigt, dann muss nur er sterben. 26Dem Mädchen sollst du nichts tun, denn es hat keine Sünde begangen, die den Tod verdient. Denn in diesem Fall ist es so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschlägt. 27Denn er traf sie draußen auf dem Feld. Das verlobte Mädchen hat um Hilfe geschrien, aber es war niemand da, der ihr hätte helfen können.
28Wenn jemand ein unberührtes Mädchen vergewaltigt, das noch nicht verlobt ist, und dabei ertappt wird, 29dann soll der Mann, der das tat, ihrem Vater 50 ‹Schekel› Silber geben, und er muss das Mädchen zur Frau nehmen, weil er sie vergewaltigt hat. Er darf sie sein Leben lang nicht verstoßen.
Footnotes
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