Levitikus 13,18–28
Luther 1912Other versions
German
Arabic
Czech
English
- DARBY 1890 Darby Bible
- ASV American Standard Version
- AV 1873 The Cambridge Paragraph Bible of the Authorized English Version
- CSB Christian Standard Bible
- D-R Douay-Rheims Bible
- ESV English Standard Version
- GW GOD’S WORD Translation
- GNB Good News Translation
- HCSB The Holman Christian Standard Bible
- KJV 1900 King James Version
- LSB Legacy Standard Bible
- LEB The Lexham English Bible
- MSG The Message: The Bible in Contemporary Language
- NET The NET Bible
- NASB95 New American Standard Bible (1995)
- NCV New Century Version
- NIrV New International Reader’s Version (1998)
- NIV New International Version (2011)
- NKJV The New King James Version
- NLT New Living Translation
- NRSVue New Revised Standard Version: Updated Edition
- RSV The Revised Standard Version
- RSVCE The Revised Standard Version, Catholic Edition
- TNIV Today’s New International Version
- YLT Young’s Literal Translation
French
Hebrew
Hungarian
Italian
Korean
Latin
Portuguese
Russian
Simplified Chinese
Spanish
Traditional Chinese
18.Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19.darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden.
20.Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden.
21.Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22.Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal.
23.Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist’s die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen.
24.Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25.und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist’s gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.
26.Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27.und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat’s weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz.
28.Ist’s aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist’s ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals.
Public Domain