Hesekiel 48,10–20
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10Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: gegen Norden fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, und gegen Westen zehntausend in die Breite, und gegen Osten zehntausend in die Breite und gegen Süden fünfundzwanzigtausend in die Länge; und das Heiligtum Jehovas soll in dessen Mitte sein.
11Den Priestern, wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks die meiner Hut gewartet haben, welche, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,
12ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten.
13Und die Leviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der Priester, fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite erhalten; die ganze Länge soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend sein.
14Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist Jehova heilig.
15Und die fünftausend Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der fünfundzwanzigtausend, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein.
16Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite viertausend fünfhundert Ruten, und die Südseite viertausendfünfhundert, und an der Ostseite viertausendfünfhundert, und die Westseite viertausendfünfhundert.
17Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden zweihundertfünfzig Ruten, und gegen Süden zweihundertfünfzig, und gegen Osten zweihundertfünfzig, und gegen Westen zweihundertfünfzig.
18Und das Übrige in der Länge, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, zehntausend Ruten, gegen Osten und zehntausend gegen Westen (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer), dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.
19Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels.
20Das ganze Hebopfer soll fünfundzwanzigtausend Ruten bei fünfundzwanzigtausend sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt.
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