Numeri 6,6–12
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6Die ganze Zeit, für die er sich Jahwe geweiht hat, darf er sich keinem Toten nähern. 7Er darf sich nicht einmal an seinem Vater, seiner Mutter, seinem Bruder oder seiner Schwester verunreinigen, wenn sie sterben, denn die Weihe seines Gottes ist über ihm.
8Während der ganzen Zeit seiner Weihe gilt er als heilig für Jahwe. 9Wenn nun jemand ganz plötzlich neben ihm stirbt und sein geweihtes Haupt dadurch unrein wird, dann soll er am siebten Tag, an dem er wieder rein wird, seine Haare abschneiden.1 10Am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester an den Eingang zum Offenbarungszelt bringen. 11Der Priester soll die eine als Sünd- und die andere als Brandopfer2 darbringen und so Sühne für den Betroffenen erwirken, weil er sich wegen des Toten versündigt hat. Dann soll er dessen Haupt an diesem Tag wieder heiligen. 12Der Betreffende muss sich noch einmal für die gleiche Zeit Jahwe weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer3 bringen, denn die erste Zeit ist verfallen, weil seine Weihe unrein gemacht worden ist.
Footnotes
- 1Haar abschneiden. Nach rabbinischer Tradition musste das abgeschnittene Haar begraben werden, weil es als verunreinigt galt.
- 2Beim Brandopfer wurde das geschlachtete Tier vollständig auf dem Altar verbrannt.
- 3Beim Schuldopfer wurde die Sünde auf ein Opfertier übertragen, und es musste Wiedergutmachung geleistet werden.
Copyright 2018 Karl-Heinz Vanheiden