Numeri 35,16–28
Neue evangelistische ÜbersetzungOther versions
German
Arabic
Czech
English
- DARBY 1890 Darby Bible
- ASV American Standard Version
- AV 1873 The Cambridge Paragraph Bible of the Authorized English Version
- CSB Christian Standard Bible
- D-R Douay-Rheims Bible
- ESV English Standard Version
- GW GOD’S WORD Translation
- GNB Good News Translation
- HCSB The Holman Christian Standard Bible
- KJV 1900 King James Version
- LSB Legacy Standard Bible
- LEB The Lexham English Bible
- MSG The Message: The Bible in Contemporary Language
- NET The NET Bible
- NASB95 New American Standard Bible (1995)
- NCV New Century Version
- NIrV New International Reader’s Version (1998)
- NIV New International Version (2011)
- NKJV The New King James Version
- NLT New Living Translation
- NRSVue New Revised Standard Version: Updated Edition
- RSV The Revised Standard Version
- RSVCE The Revised Standard Version, Catholic Edition
- TNIV Today’s New International Version
- YLT Young’s Literal Translation
French
Hebrew
Hungarian
Italian
Korean
Latin
Portuguese
Russian
Simplified Chinese
Spanish
Traditional Chinese
16Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt 18oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist der Schläger ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden.
19Der Bluträcher4 soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft.
20Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft.
22Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. 26Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren.
Footnotes
- 4Bluträcher. Die Sühne eines Mordes stand damals dem nächsten Verwandten des Toten zu.
Copyright 2018 Karl-Heinz Vanheiden