Numeri 19,13–19
Neue evangelistische ÜbersetzungOther versions
German
Arabic
Czech
English
- DARBY 1890 Darby Bible
- ASV American Standard Version
- AV 1873 The Cambridge Paragraph Bible of the Authorized English Version
- CSB Christian Standard Bible
- D-R Douay-Rheims Bible
- ESV English Standard Version
- GW GOD’S WORD Translation
- GNB Good News Translation
- HCSB The Holman Christian Standard Bible
- KJV 1900 King James Version
- LSB Legacy Standard Bible
- LEB The Lexham English Bible
- MSG The Message: The Bible in Contemporary Language
- NET The NET Bible
- NASB95 New American Standard Bible (1995)
- NCV New Century Version
- NIrV New International Reader’s Version (1998)
- NIV New International Version (2011)
- NKJV The New King James Version
- NLT New Living Translation
- NRSVue New Revised Standard Version: Updated Edition
- RSV The Revised Standard Version
- RSVCE The Revised Standard Version, Catholic Edition
- TNIV Today’s New International Version
- YLT Young’s Literal Translation
French
Hebrew
Hungarian
Italian
Korean
Latin
Portuguese
Russian
Simplified Chinese
Spanish
Traditional Chinese
13Jeder, der einen Toten berührt, die Leiche eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jahwes unrein gemacht. Er soll aus Israel beseitigt werden. Weil das Reinigungswasser nicht auf ihn gesprengt wurde, ist und bleibt er unrein.
14Folgendes Gesetz gilt, wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt: Jeder, der dieses Zelt betritt, und jeder, der sich darin befindet, wird für sieben Tage unrein sein. 15Jedes offene Gefäß, auf dem kein Deckel festgebunden ist, wird unrein sein. 16Und jeder, der auf dem freien Feld einen berührt, der mit dem Schwert erschlagen wurde, oder einen Verstorbenen oder die Knochen eines Menschen oder ein Grab, wird für sieben Tage unrein sein. 17Um die Unreinheit zu beseitigen, nehmt ihr etwas Asche des verbrannten Sündopfers in ein Gefäß und gießt frisches Wasser darüber. 18Dann soll ein reiner Mann ein Ysopbüschel in die Hand nehmen, ihn in das Wasser eintauchen und damit das Zelt, die Gefäße und die Menschen, die dort gewesen sind, besprengen, auch die Person, die die Knochen oder den Erschlagenen, den Verstorbenen oder das Grab berührt hat. 19Ein Reiner soll den Unreinen am dritten und am siebten Tag besprengen und ihn so entsündigen. Dieser soll seine Kleidung waschen und sich in Wasser baden. Am Abend wird er dann rein sein.
Copyright 2018 Karl-Heinz Vanheiden