Numeri 15,1–14
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Die Jahre in der Wüste (15–20)
Vorschriften für Speis- und Trankopfer
151Jahwe befahl Mose, 2den Israeliten zu sagen: „Wenn ihr einmal in das Land eurer Wohnstätten kommt, das ich euch gebe, 3und ihr Jahwe ein Feueropfer von Rindern, Schafen oder Ziegen darbringt, ein Brand- oder Schlachtopfer, um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe oder an euren Festen, um Jahwe einen Geruch zu bereiten, der ihn erfreut, 4dann soll der, der Jahwe seine Opfergabe bringt, auch ein Speisopfer bei sich haben: einen Liter1 Feinmehl, das mit einem dreiviertel Liter2 Öl vermengt ist. 5Wenn du ein Lamm als Brand- oder Schlachtopfer bringst, muss als Trankopfer auch ein halber Liter Wein dabei sein. 6Bei einem Schafbock sollst du als Speisopfer zwei Liter Feinmehl bringen, das mit einem Liter Öl vermengt wurde, 7und als Trankopfer einem Liter Wein: ein Geruch, der Jahwe erfreut. 8Wenn du ein junges Rind als Brand- oder Schlachtopfer bringst, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder einfach als Freudenopfer für Jahwe, 9dann sollst du dazu drei Liter Feinmehl bringen, das mit anderthalb Liter Öl vermengt wurde, 10und als Trankopfer anderthalb Liter Wein. Es ist ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe erfreut. 11So soll man es bei jedem Rind und jedem Schafbock, bei jedem Schaf und jeder Ziege machen, 12und zwar bei jedem einzelnen Tier, wie viel ihr auch opfert. 13Das gilt für jeden Einheimischen, der ein Feueropfer darbringt, dessen Geruch Jahwe erfreut. 14Wenn ein Fremder, der bei euch weilt oder schon seit Generationen unter euch lebt, Jahwe ein Feueropfer bringen will, dessen Geruch ihn erfreut, dann soll er es genauso machen wie ihr.
Footnotes
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