1. Timotheus 5,3–10
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Umgang mit Witwen
3Kümmere dich darum, dass die Witwen, die auf sich allein gestellt sind, versorgt werden! 4Wenn eine Witwe nämlich Kinder oder Enkel hat, dann sollen diese zuerst lernen, für sie zu sorgen. Denn darin zeigt sich ihre Ehrfurcht vor Gott und ihre Dankbarkeit für das, was sie von ihren älteren Angehörigen empfangen haben. Und so gefällt es Gott. 5Die ‹Gemeinde soll nur für die› Witwen ‹sorgen›, die wirklich auf sich allein gestellt sind. Solche Witwen hoffen auf Gott. Tag und Nacht bitten sie ihn um Hilfe und verbringen überhaupt viel Zeit im Gebet. 6Wenn eine Witwe jedoch ihrem Vergnügen nachgeht, ist sie schon bei lebendigem Leibe tot.
7Wenn du ihnen das einschärfst, wird man ihnen nichts vorwerfen können. 8Wenn aber jemand sich weigert, für seine Angehörigen zu sorgen – vor allem für die, die mit ihm unter einem Dach leben –, dann hat er seinen Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger.
9Eine Frau darf erst dann in das Witwenverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie mindestens 60 Jahre alt ist und ihrem Mann treu war. 10Sie muss bekannt dafür sein, dass sie Gutes getan hat, dass sie zum Beispiel Kinder aufgezogen hat und gastfreundlich gewesen ist, dass sie Gläubigen die Füße gewaschen und Menschen in Not geholfen hat. Sie muss sich in jeder Hinsicht bemüht haben, Gutes zu tun.
Copyright 2018 Karl-Heinz Vanheiden