Levitikus 25,8–15
Luther 1912Other versions
German
Arabic
Czech
English
- DARBY 1890 Darby Bible
- ASV American Standard Version
- AV 1873 The Cambridge Paragraph Bible of the Authorized English Version
- CSB Christian Standard Bible
- D-R Douay-Rheims Bible
- ESV English Standard Version
- GW GOD’S WORD Translation
- GNB Good News Translation
- HCSB The Holman Christian Standard Bible
- KJV 1900 King James Version
- LSB Legacy Standard Bible
- LEB The Lexham English Bible
- MSG The Message: The Bible in Contemporary Language
- NET The NET Bible
- NASB95 New American Standard Bible (1995)
- NCV New Century Version
- NIrV New International Reader’s Version (1998)
- NIV New International Version (2011)
- NKJV The New King James Version
- NLT New Living Translation
- NRSVue New Revised Standard Version: Updated Edition
- RSV The Revised Standard Version
- RSVCE The Revised Standard Version, Catholic Edition
- TNIV Today’s New International Version
- YLT Young’s Literal Translation
French
Hebrew
Hungarian
Italian
Korean
Latin
Portuguese
Russian
Simplified Chinese
Spanish
Traditional Chinese
8.Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9.Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung.
10.Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen;
11.denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen;
12.denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt.
13.Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14.Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,
15.sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir’s verkaufen.
Public Domain