Levitikus 25,25–34
Luther 1912Other versions
German
Arabic
Czech
English
- DARBY 1890 Darby Bible
- ASV American Standard Version
- AV 1873 The Cambridge Paragraph Bible of the Authorized English Version
- CSB Christian Standard Bible
- D-R Douay-Rheims Bible
- ESV English Standard Version
- GW GOD’S WORD Translation
- GNB Good News Translation
- HCSB The Holman Christian Standard Bible
- KJV 1900 King James Version
- LSB Legacy Standard Bible
- LEB The Lexham English Bible
- MSG The Message: The Bible in Contemporary Language
- NET The NET Bible
- NASB95 New American Standard Bible (1995)
- NCV New Century Version
- NIrV New International Reader’s Version (1998)
- NIV New International Version (2011)
- NKJV The New King James Version
- NLT New Living Translation
- NRSVue New Revised Standard Version: Updated Edition
- RSV The Revised Standard Version
- RSVCE The Revised Standard Version, Catholic Edition
- TNIV Today’s New International Version
- YLT Young’s Literal Translation
French
Hebrew
Hungarian
Italian
Korean
Latin
Portuguese
Russian
Simplified Chinese
Spanish
Traditional Chinese
25.Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er’s löse, so soll er’s lösen, was sein Bruder verkauft hat.
26.Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er’s löse,
27.so soll er rechnen von dem Jahr, da er’s verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen.
28.Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er’s ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen.
29.Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30.Wo er’s aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll’s der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr.
31.Ist’s aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden.
32.Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden.
33.Wer etwas von den Leviten löst, der soll’s verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.
34.Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Public Domain