The Future of Bible Study Is Here.
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Richten. 1) Die Quelle und der Schützer des Rechts ist Gott. Sein R. umfaßt alle Welt (1 Mo. 18, 25; 1 Sa. 2, 10; Ps. 9, 9; 82, 8; 94, 2; 105, 7; Rö. 3, 6) und alle Zeiten (Ps. 119, 52; 7, 12). Er r. ebenso Völker (Ps. 7, 9; 9, 20; 67, 5; 96, 10; Ap. 7, 7; 2 Chr. 20, 12; Jes. 3, 13; 51, 5) als Häuser (1 Sa. 3, 13) und einzelne (1 Mo. 16, 5; 30, 6; 31, 53; 1 Sa. 24, 13. 16; Hes. 18, 30), hoch wie nieder (Hi. 21, 22; Ps. 75, 8), die Fürsten und Ältesten (Jes. 3, 14), selbst die Götter (Ps. 82, 1; 4 Mo. 33, 4), ohne Ansehen der Person (1 Pe. 1, 17), mit Gerechtigkeit (Hi. 8, 3; Jer. 11, 20). Seine Gerichte sind gerecht (Ps. 119, 75) und wahrhaftig (Off. 16, 7; 19, 2), unbegreiflich (Rö. 11, 33, vgl. Wsh. 17, 1; Tob. 3, 5), dabei ebenso gelinde und barmherzig als streng (Weish. 12, 18; Sir. 16, 12). Gottes R. bezieht sich auf sein Reich; Gerechtigkeit und Gericht ist seines Stuhls Festung (Ps. 89, 15; 97, 2; 9, 5. 8; 33, 5); er schaffet Gerechtigkeit und Gericht in Jakob (Ps. 99, 4), besond. allen, die Unrecht leiden (Ps. 103, 6). Dieses R. hat zwei Seiten; gegen die Feinde seines Reichs ist es schrecklich, aber seinen Schutzgenossen schafft es Raum und wirkt erlösend (Ps. 136, 24; Ob. 21). Der Herr weiß die Frommen im Gericht zu erhalten, so in der Sintflut, bei Sodom (2 Pe. 2, 5. 7. 9). Ja das Gericht über Ägypten und Kanaan bringt Israel Freiheit und Sieg (2 Mo. 6, 6; 7, 4; 1 Mo. 15, 14. 16), wie auch das Endgericht über Babel und das Tier Zions Erlösung ist (Off. 18, 8. 10. 20; 19, 2. 11; 5 Mo. 32, 36). So bitten auch einzelne Glaubige um ein solches hilfreiches richterliches Einschreiten Gottes zu ihren Gunsten (1 Mo. 30, 6; Ps. 35, 24; 43, 1; 119, 84; 7, 9). Er ist ein Richter der Witwen und Elenden (Ps. 68, 6; 76, 10). Indes geht das R. des göttl. Königs nicht bloß gegen die äußeren Feinde (1 Kor. 5, 13), sondern bes. gegen das innere Berderben nach dem Grundsatz, daß das Gericht am Hause Gottes anhebt (1 Pe. 4, 17; Hes. 9, 6). Nicht milder, sondern schärfer wird die Sünde des Volks Gottes beurteilt, Am. 3, 2. Gott geht mit seinem Volk ins Gericht (Ps. 50, 4; Hbr. 10, 30). Die Gottlosen bleiben nicht im Gericht (Ps. 1, 5). Zion muß durchs Recht erlöst werden (Jes. 1, 27) und nur mit dem gereinigten Rest will der Herr sich verloben in Gerechtigkeit u. Gericht (Hos. 2, 21). In der messianischen Zeit wird der theokratische König dem Recht zum Sieg verhelsen (Jes. 9, 6; 11, 3. 4; 16, 5; 33, 5; 2, 4; Mi. 4, 3; Ps. 72, 1. 2; Mt. 12, 18. 20). Die Mittel, durch die Gott richtet, sind teils äußere, Feuer und Schwert (Jes. 66, 16), Pest und Blut (Hes. 38, 22), teils innere, sein Geist (Jes. 4, 4) und Wort (Hbr. 4, 12). Als nun der Messias erschien, befriedigte er als Richter die Erwartungen des Täufers nicht, der ihn die Axt und Worsschaufel nicht sofort schwingen sah. Aber sein Gericht war um so intensiver, je innerlicher es war. Vgl. Joh. 3, 17; 12, 47; 8, 15. Das Gericht über den Ungläubigen ist, daß er die Finsternis dem Lichte vorzieht, Joh. 3, 18. 19. So ist es ebenso wahr: Ich bin zum Gericht in die Welt gekommen (9, 39, vgl. 5, 30; 8, 16. 26), denn die durch sein Wort bewirkte innere Scheidung geht auf den Grund. Dieses R. des Herrn setzt sich fort durch seinen Geist. Der Geist überweist die Welt, daß der Fürst dieser Welt gerichtet ist (16, 11). Jetzt geht das Gericht über die Welt (12, 31), nämlich durch die Vollendung des Werkes Christi. Christi Tod ist die vollkommenste Vereinigung von Gericht und Erlösung: Gericht über Sünde, Welt u. Weltfürsten, Erlösung für die an ihn Glaubenden (Jes. 53, 8; Ap. 8, 33). So ist auch die Feier dieses Todes, das Nachtmahl, doppelseitig: der unwürdig Essende ißt sich ein Gericht, 1 Kor. 11, 29. 34. Doch alle diesseitigen Gerichte sind nicht vollständig und nicht unausweichbar (Ps. 10, 5; Pr. 8, 11); die Weltgeschichte ist nicht das Weltgericht. Daher das schmerzliche Ringen, das R. Gottes zu verstehen, in Hiob, Prediger und Psalmen (Hi. 22, 13; 35, 14; Pr. 3, 16. 17) und das Vostulat eines Weltgerichts (Pr. 11, 9; 12, 14; 2 Thess. 1, 5; Off. 6, 10). Das ist der Tag des Herrn, von dem alle Propheten weissagen, da alle Heiden im Tal Josaphat gerichtet werden (Joel 4, 12; Da. 7, 10. 22; Ps. 96, 13; 98, 9; 110, 6). Aber Gott, der Richter aller (Hbr. 12, 23), richtet selbst niemand, sondern alles Gericht hat er dem Sohne gegeben (Joh. 5, 22. 27). Durch einen Mann will Gott den Erdkreis r. mit Gerechtigkeit (Ap. 17, 31; Rö. 2, 16). Er ist bestimmt von Gott zum Richter der Lebendigen und Toten (Ap. 10, 42; 2 Tim. 4, 1. 8; 1 Pe. 4, 5; Jak. 5, 9), wie Jesus selbst sich als Weltrichter erklärt (Mt. 7, 22; 16, 27; 25, 31 ff.), denn die Zeit der Toten ist gekommen gerichtet zu werden (Off. 11, 18; 14, 7) nach ihren Werken (20, 12. 13), und die Auferstehung des Gerichts (Joh. 5, 29). Schon vorher wurden böse Engel und Menschen gepeinigt, aber aufbewahrt zum Endgericht (2 Pe. 2, 4. 9; 3, 7; Jud. 6, vgl. Mt. 5, 25), mit einem schrecklichen Warten des Gerichts (Hbr. 10, 27). Insofern kann man von einem Partikulargericht reden, das man in Hbr. 9, 27; Pr. 11, 9 finden will. Aber das jüngste allgemeine Gericht ist der Tag der Offenbarung des gerechten Gerichts Gottes (Rö. 2, 5), des ewigen Gerichts (Mk. 3, 29; Hbr. 6, 2), da einem jeden endgültig Lob widerfahren und auch das Verborgene gelohnt wird (1 Kor. 4, 5; Mt. 6, 6; Hbr. 13, 4). Alle, die der Wahrheit nicht glauben, werden gerichtet (2 Th. 2, 12), und zwar schärfer als die greulichsten Heidenorte (Mt. 10, 15; 11, 22. 24; Lu. 10, 14). Die Glaubigen werden zwar vor dem Richtstuhl Christi dargestellt und offenbar (Rö. 14, 10; 2 Kor. 5, 10), aber mit Freudigkeit (1 Joh. 4, 17), denn der Gerichtstag ist ihr Erlösungstag, auf den sie versiegelt sind (Eph. 4, 30). Ja die Heiligen nehmen Anteil am Gericht über die Welt und die Engel (1 Kor. 6, 2. 3; Jud. 14, 15; Off. 20, 4; Wsh. 3, 8), bezw. die Apostel über Israel (Mt. 19, 28; Lu. 22, 30), wie freilich auch die Niniviten und die sabäische Königin an jenem Tage die Leute dieses Geschlechts verdammen werden, wenn sie ihnen gegenübergestellt werden, Mt. 12, 41. 42. 27; vgl. Jüngstes Gericht u. Abb. 20. — 2) Auch der gottebenbildliche Mensch ist also zum R. bestimmt. Der Mensch muß r., d. h. ein sittliches Urteil fällen, nur nicht nach dem Ansehen (Joh. 7, 24; 2 Kor. 10, 7), nicht fleischlich (Joh. 8, 15), sondern ein rechtes Gericht. Recht zu r. und Güte und Barmherzigkeit am Bruder zu beweisen (Sach. 7, 9; 8, 16), gehört zum Schwersten des Gesetzes (Mt. 23, 23; Lu. 11, 42). Nach dem natürlichen Wahrheitssinn schon kann man ein richtiges Urteil über offenbare Wahrheiten erwarten (Lu. 12, 57; Ap. 4, 19; 26, 8; 5 Mo. 32, 31; Jes. 5, 3; Ps. 51, 6). Freilich in Sachen des Geistes muß geistlich geurteilt werden, und nur der geistliche Mensch richtet alles und wird von niemand gerichtet (1 Kor. 2, 13–15), Christen wird ein geistliches Urteil zugetraut (1 Kor. 10, 15; 11, 13), auch zur Schlichtung von Streitigkeiten (6, 5) und zur Kritik von Lehrvorträgen (14, 29). Allerdings sind nicht aller Werke sofort zum R. reif (1 Tim. 5, 24. 25). Aber offenbare Sünden innerhalb der Gemeinde soll die Kirchenzucht r. (1 Kor. 5, 12. 13). Vor allem gilt es, sich selbst vor dem Nachtmahl zu r. (11, 31). Aber es gibt auch ein sündhastes R. (Mt. 7, 1. 2; Lu. 6, 37), da man ohne Liebe und ohne Beruf über den Nächsten urteilt und damit in Gottes Befugnisse eingreift (Jak. 2, 4; 11. 12), indem man einen fremden Knecht (Rö. 14, 4) vor der Zeit (1 Kor. 4, 5) richtet. Vor einem solchen menschlichen Tag hat der Apostel keinen Respekt, ja er richtet sich selbst nicht V. 3 u. 4. Unentschuldbar ist, eben das zu tun, was man am andern richtet (Rö. 2, 1. 3), oder dem Bruder Dinge zur Sünde zu machen, die Adiaphora, also auf seinem Standpunkt nicht tadelnswert sind (Rö. 14, 3. 10. 13), wie überhaupt ein unbarmherziges Gericht über den Unbarmherzigen ergeht (Jak. 2, 13; Jes. 58, 9). Endlich gehört hieher das berufsmäßige R., das Richteramt (s. Gericht, Richter, König). Das Gesetz verlangt vor allem, den Angeklagten zu hören (Joh. 7, 51; Ap. 25, 16). Die Richter sollen wohl forschen und scharf prüfen (5 Mo. 13, 15; 19, 18). Das Gesetz häuft die Ausdrücke, um hervorzuheben, wie nachdrücklich und ausdauernd diese Untersuchung sein soll. Keine Nebenrücksicht soll das Urteilfinden stören, und so soll auch das Urteil zum Schrecken der Gottlosen und Schutz der Elenden ausgeführt werden (Ps. 72; Jes. 11). Wegen der inneren und äußeren Schwierigkeit des Amts warnt Sirach davor, es sich zu wünschen (7, 6).
About Calwer Bibellexikon: Biblisches Handwörterbuch illustriertDas Calwer Bibellexikon ist einer der bekanntesten Namen unter den deutschsprachigen Bibellexika. Laut Vorwort ist es als ein Handbuch für den nachdenkenden Bibelleser, Geistlichen oder Religionslehrer gedacht. Das Nachschlagewerk soll es dem Leser ermöglichen, ein „eben gelesenes Bibelwort als ein Glied in das ganze Gebäude seiner biblischen Anschauungs- und Gedankenwelt“ einzufügen. Der Herausgeber Paul Zeller merkt zudem an, das Werk sei „in dem einen Geist demütiger Ehrfurcht vor dem Worte Gottes und herzlicher Liebe zu der heiligen Schrift“ entstanden (Vorwort 2. Aufl.). Das Calwer Bibellexikon erschien zum ersten Mal im Jahr 1884, die zweite Auflage 1893, beide erfreuten sich großer Nachfrage. Die hier verfügbare dritte Auflage (1912) ist das Ergebnis einer umfassenderen Umarbeitung und teils auch Verkürzung. Der Herausgeber und die Mitwirkenden stammten zumeist aus der Württembergischen Landeskirche und der Schweiz. Bekannt war es auch unter dem alternativen Titel „Biblisches Handwörterbuch, illustriert“. |
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