The Future of Bible Study Is Here.
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Bund, Bündnis. Im sonst üblichen Sinne findet sich das Wort gebraucht von feierlichem Vertrag zwischen Menschen und Menschen, sei es einzelnen oder ganzen Völkern, wodurch beide Teile sich zu freundschaftlichem Verhalten oder zu bestimmten Dienstleistungen gegeneinander verpflichteten, 1 Mo. 26, 28; 31, 44 und oft. Zwischen Israeliten u. Kananitern sollte kein solcher Bund geschlossen werden nach 2 Mo. 23, 32; 5 Mo. 7, 2f. Der Bibel eigentümlich ist aber, daß sie häufig von einem Bunde Gottes mit Menschen, mit einzelnen oder seinem Volke oder seiner Gemeinde, redet. Zur Erklärung ist zu sagen, daß zunächst im Hebräischen das Wort B. nicht notwendig zwei ebenbürtige, auf gleichem Fusse stehende Parteien voraussetzt, sondern allgemeiner eine Festsetzung, feierliche Abmachung bezeichnet, welche auch von einer Seite ausgehen kann, ohne daß die andere den Inhalt mitzubestimmen hätte. Man sehe z. B. Gottes B. mit den wilden Tieren, Hos. 2, 18 (vgl. Hi. 5, 23), d. h. seine Bestimmung, daß sie seinem Volke nicht schaden dürfen; oder seinen B. mit dem Tag und der Nacht, Jer. 33, 20. 25, wonach sie regelmäßig sich ablösen müssen. So auch, wenn Gott mit Menschen einen B. schließt, geht der Inhalt dieses B. stets von ihm allein aus, und die Einwilligung von seiten der Menschen wird in der Regel gar nicht betont. Siehe dagegen 2 Mo. 19, 8; 24, 3. 7. Immerhin ist es stets eine hohe Auszeichnung der Gnade Gottes, wenn er mit Menschen einen B. zu schließen geruht, denn er tritt dadurch zu den Betressenden in ein näheres Verhältnis. Auch drückt sich diese Gnade regelmäßig in besonderen Verheißungen aus, welche der Herr an seinen B. knüpft; dabei pflegt aber auch eine besondere Verpflichtung in dem B. enthalten zu sein. Nur wer dieser nachkommt, hält den B. und gewinnt so ein Gnadenrecht auf die damit verbundenen Verheißungen. War die Abschließung menschlicher Bündnisse mit feierlichen Opfern u. Mahlzeiten verbunden, so sind beim B. mit Gott die Bundesopfer von besonderer Bedeutung. Am größten ist die Ähnlichkeit mit menschlichen Bundesschließungen 1 Mo. 15, 9 ff., wo Gott B. 17 zwischen den zerhauenen Stücken durchwandelt, wie sonst menschl. Parteien, welche damit erklären, wie diese Tiere zerhauen werden zu wollen, wenn sie das Gelobte nicht halten. Doch haben die Bundesopfer hier natürlich tiefere Bedeutung und drücken namentlich auch die Sühne aus, die sich vollziehen muß, ehe der Mensch mit Gott in Gemeinschast treten kann. 1) Im A. T. finden wir einen solchen Gnadenbund Gottes ausdrücklich angegeben a) mit Noah, 1 Mo. 6, 18; 9, 9 ff., wodurch Noah im Unterschiede von der übrigen Menschheit zu Gott in ein Gnadenverhältnis gesetzt wird. Inhalt des B. ist die Errettung vor der Flut und künftige Bewahrung zu ungestörter Ausbreitung des Geschlechts: Bundeszeichen oder- pfand der Regenbogen (9, 16 f.): Satzungen siehe 9, 4–6. b) mit Abraham, 1 Mo. 15, 18; 17, 2. 7. 9 f.; s. die Verheißungen dieses B. im Art. Abraham. Symbolische Bundespflicht war hier die Beschneidung, 17, 10 ff. Da dieser Abraham und seinen Nachkommen gegebene B. sich auf Isaak und Jakob vererbt, beruht darauf die Erwählung des Volkes Israel, vgl. Ps. 105, 8 ff.; Ap. 3, 25; 7, 8. c) mit den Kindern Israel. Nicht in persönlicher, sondern in nationaler Gestalt wurde mit diesem Volke der Gottesbund abgeschlossen am Sinai, 2 Mo. 19, 5; 5 Mo. 5, 2 usw. Auch dieser ist im Grund ein Gnadenbund, eine huldvolle Auszeichnung dieses Volkes, zu welchem Gott in ein wechselseitiges Eigentumsverhältnis zu treten geruht, s. 2 Mo. 19, 5 f. Reiche Verheißungen knüpfen sich an diese Sonderstellung Israels für den Fall, daß er den B. Gottes hält, d. h. das Gesetz beobachtet, welches der Herr seinem Volke auflegt. Besonders die zehn Worte, 2 Mo. 20, 1 ff., vgl. 34, 28 f. und Kap. 21–23 bilden das „Bundesbuch“, auf welches Israel nach 24, 7 verpflichtet worden ist. Siehe dort die Bundesschließung, das Bundesopfer V. 5 ff., das Blut des B. V. 8, das Bundesmahl V. 11. Die ganze weitere geschichte Israels ist die des B., in dem das Volk mit Gott stand; das Organ, durch welches Gott dabei seine Offenbarung vermittelte und in seiner Gemeinde wohnte, ist der Engel des Bundes, Mal. 3, 1, der auch Engel des göttl. Angesichts heißt oder Angesicht Gottes. 2 Mo. 33, 15; vgl. Jes. 63, 9; 2 Mo. 23, 21. d) Durch besondern B. wird dem Pinehas ewiges Priestertum zugesagt, 4 Mo. 25, 12. 13. e) Ebenso ließe sich auch von Aaron, David u. a. nach biblischer Anschauung sagen, Gott habe mit ihnen einen B. geschlossen, wie das apokryph. Buch Jesus Sirach wirklich tut, 45, 8; 47, 11. f) Da jedoch der von Gott mit Israel geschlossene B. durch ihre treulosen Übertretungen hinfällig geworden war und das bundesbrüchige Volk nur noch Gericht von dorther zu erwarten hatte, verkündete Gott durch die Propheten, er werde nach seiner Gnade mit ihm einen neuen B. schließen statt des am Sinai geoffenbarten, Jer. 31, 31 ff.; Hes. 16, 62 f.; 37, 26; Jes. 55, 3; 59, 21; vgl. Hos. 2, 19 f. Nach diesen Stellen wird das ein innerlicher und ewiger B. sein, der auf beiderseitiger Liebe, auf geistiger Übereinstimmung Gottes und der Menschen beruht. — 2) Im N. T. ist dieser neue B. offenbar geworden, der an die Stelle des mosaischen treten sollte. Wenn hier der B. öfter „Testament“ genannt wird, Gal. 3, 15. 17 u. Hbr. 9, 15 ff. sogar notwendig so übersetzt werden muß, da Folgerungen daraus gezogen werden, daß er den Charakter eines Testaments habe, so ist zu bedenken, daß nach dem oben Gesagten das bibl. Wort „B.“ diesem Begriff von vornherein näher steht als das deutsche, indem es noch im A. T. eine feierliche Willensäußerung über jemanden bezeichnen kann; das neutestamentlich griech. Wort, das von Haus aus eine Erbverfügung bedeutet, entspricht also auch dem alttestamentl. „B.“ (Nach römischem Recht ist das Testament der Wille des in der Familie fortlebenden Vaters.) Bundesmittler ist nunmehr Christus, Hbr. 7, 22; 8, 6, und zwar hat er durch sein Blut den Neuen B. oder das N. T. ins Leben gerufen, Mt. 26, 28; Mk. 14, 24; Lu. 22, 20; 1 Kor. 11, 25, welches Vergebung der Sünden enthält. Bedingung für die Zugehörigkeit zu diesem Gnadenbunde ist nicht mehr der Gehorsam gegen das Gesetz, sondern die Annahme der freien Gnade, Gal. 3, 17 ff. Das neue Bundesverhältnis besteht nicht mehr durch den tötenden Buchstaben des Gesetzes, sondern durch den göttlichen Geist, der den Bundesgliedern mitgeteilt wird. Daher ist dieser neue B. im Unterschied vom alten ein B. der Freiheit, Gal. 4, 22 ff. B.zeichen ist hier die Taufe. Vgl. 1 Pe. 3, 21.
v. Orelli.
Abb. 76. Bücherrolle und Kapsel zur Aufbewahrung derselben.
Abb. 77. Bücherollen mit Schreibgeräte.
Abb. 78. Die Samaritanische Gesetzesrolle (Pentateuch) in Kapsel.
Abb. 111. Behälter zum Aufbewahren von Lücherrol
About Calwer Bibellexikon: Biblisches Handwörterbuch illustriertDas Calwer Bibellexikon ist einer der bekanntesten Namen unter den deutschsprachigen Bibellexika. Laut Vorwort ist es als ein Handbuch für den nachdenkenden Bibelleser, Geistlichen oder Religionslehrer gedacht. Das Nachschlagewerk soll es dem Leser ermöglichen, ein „eben gelesenes Bibelwort als ein Glied in das ganze Gebäude seiner biblischen Anschauungs- und Gedankenwelt“ einzufügen. Der Herausgeber Paul Zeller merkt zudem an, das Werk sei „in dem einen Geist demütiger Ehrfurcht vor dem Worte Gottes und herzlicher Liebe zu der heiligen Schrift“ entstanden (Vorwort 2. Aufl.). Das Calwer Bibellexikon erschien zum ersten Mal im Jahr 1884, die zweite Auflage 1893, beide erfreuten sich großer Nachfrage. Die hier verfügbare dritte Auflage (1912) ist das Ergebnis einer umfassenderen Umarbeitung und teils auch Verkürzung. Der Herausgeber und die Mitwirkenden stammten zumeist aus der Württembergischen Landeskirche und der Schweiz. Bekannt war es auch unter dem alternativen Titel „Biblisches Handwörterbuch, illustriert“. |
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