1. Timotheus 3,1–13
Voraussetzungen für den Dienst der Aufseher (Ältesten) in der Gemeinde
3 Glaubwürdig ist das Wort: Wer nach einem Aufseherdienst trachtet, der begehrt eine vortreffliche Tätigkeit. 2 Nun muß aber ein Aufseher untadelig sein, Mann einer Frau, nüchtern, besonnen, anständig, gastfreundlich, fähig zu lehren; 3 nicht der Trunkenheit ergeben, nicht gewalttätig, nicht nach schändlichem Gewinn strebend, sondern gütig, nicht streitsüchtig, nicht geldgierig; 4 einer, der seinem eigenen Haus gut vorsteht und die Kinder in Unterordnung hält mit aller Ehrbarkeit 5 — wenn aber jemand seinem eigenen Haus nicht vorzustehen weiß, wie wird er für die Gemeinde Gottes sorgen? —, 6 kein Neubekehrter, damit er nicht aufgeblasen wird und in das Gericht des Teufels fällt. 7 Er muß aber auch ein gutes Zeugnis haben von denen außerhalb * der Gemeinde* , damit er nicht in üble Nachrede und in die Fallstricke des Teufels gerät.
Voraussetzung für den Dienst der Diakone
8 Gleicherweise sollen auch die Diakone ehrbar sein, nicht doppelzüngig, nicht vielem Weingenuß ergeben, nicht nach schändlichem Gewinn strebend; 9 sie sollen das Geheimnis des Glaubens in einem reinen Gewissen bewahren. 10 Und diese sollen zuerst erprobt werden; dann sollen sie dienen, wenn sie untadelig sind. 11 * Die* Frauen sollen ebenfalls ehrbar sein, nicht verleumderisch, sondern nüchtern, treu in allem. 12 Die Diakone sollen jeder Mann einer Frau sein, ihren Kindern und ihrem Haus gut vorstehen; 13 denn wenn sie ihren Dienst gut versehen, erwerben sie sich selbst eine gute Stufe und viel Freimütigkeit im Glauben in Christus Jesus.